Landessozialgericht
KV Thüringen durfte Ärzten keine Patienten aufzwingen
Die KV beruft sich auf den Sicherstellungsauftrag, der klagende Arzt auf die Berufsfreiheit – das Thüringer Landessozialgericht folgte jetzt den Argumenten des Arztes: Zwangszuweisungen von Patienten sind für KVen tabu. Hat das BSG doch noch das letzte Wort?