DSGVO-Vorgaben
Was die Patienteninformation enthalten muss
Die Datenschutzgrundverordnung erweitert die Pflicht des Praxisinhabers, seine Patienten zu informieren, welche ihrer Daten zu welchem Zwecke von ihm verarbeitet werden. Ein gut geführtes Verarbeitungsverzeichnis hält den Aufwand aber in Grenzen.