Fitness-Apps

Defizite bei Datenkraken

Verbraucherschützer sehen Defizite beim Datenschutz von Gesundheits-Apps und mahnen einige Anbieter ab. Derweil setzen erste Kassen auf Wearables und Apps für ihre Versicherten.

Von Anna Gentrup Veröffentlicht:
Umfassende Datenanalyse: Verbraucherschützern geht das bei einigen Wearables und Fitness-Apps zu weit.

Umfassende Datenanalyse: Verbraucherschützern geht das bei einigen Wearables und Fitness-Apps zu weit.

© Artur Marciniec / Fotolia

KÖLN. Das Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen (VZ NRW) fällt ein negatives Urteil über die Datennutzung von tragbaren Fitness-Messgeräten und -Apps. Die Verbraucherschützer hatten zwölf sogenannte Wearables und 24 Fitness-Apps untersucht. Sie warnen vor der umfassenden Datenanalyse der Geräte. Nutzer könnten ihre Gesundheitsinformationen kaum kontrollieren. Besonders ärgert die Verbraucherschützer, dass die Anbieter Datenschutzhinweise oft nur auf Englisch bereitstellen und nicht auf die Sensibilität der Gesundheitsinformationen hinweisen. Einziger Lichtblick: Alle Geräte übertragen Daten mithilfe der sicheren "https"-Verschlüsselung an Server.

Die Verbraucherschützer zogen Konsequenzen aus der Untersuchung. Die VZ NRW hat neun Anbieter abgemahnt: Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Stiiv, UnderAmour (MyFitnessPal) und Withings. "Verbraucher sorgen sich um ihre online gesammelten Daten. Wir können jetzt sagen ‚zu Recht‘: Anbieter sammeln zahlreiche – zum Teil sensible – Daten und lassen Verbraucher über deren Verwendung häufig im Unklaren", sagte Ricarda Moll, Referentin der VZ NRW im Projekt Marktwächter Digitale Welt.

Kai Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), warnt vor Fitness-Tarifen von Versicherern. "Krankenversicherungstarife, die finanzielle Anreize mit der dauerhaften Offenlegungsverpflichtung von Daten verknüpfen, lehnt der vzbv kategorisch ab", erklärte er vor Journalisten in Düsseldorf. Er sieht die Gefahr einer Entsolidarisierung. "Wer krank oder schwach ist, darf dafür nicht bestraft werden."

Erste Krankenkassen und private Versicherer wagen sich bereits an die Nutzung von Fitnessdaten. "Gesetzliche Krankenkassen gewähren Zuschüsse zur Anschaffung von Messgeräten im Rahmen von Bonusprogrammen", erläuterte Moll. Das könne sinnvoll sein, wenn so gesundheitsförderndes Verhalten unterstützt wird. Die TK schlug bereits 2016 vor, Daten von Fitness-Trackern in der geplanten elektronischen Patientenakte zu sammeln. Die AOK Nordost bezuschusst die Anschaffung der Messgeräte mit maximal 50 Euro.

In der privaten Krankenversicherung bietet beispielsweise die Signal Iduna-Tochter Sijox eine App an, die Schritte misst. Fleißige Läufer können die Prämie ihrer Berufsunfähigkeitspolice durch ihre Daten um bis zu 42 Prozent reduzieren. Für Furore sorgte der Vorstoß der Generali, im Programm Vitality Kunden der Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung für gesundheitsbewusstes Verhalten mit Rabatten und Gutscheinen zu belohnen. 2017 will Generali das Angebot auf die Krankenversicherung ausweiten.

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