App-Kritik

Hinweis auf nötigen Arztbesuch fehlt häufig

Die Verbraucherzentrale hat Gesundheits-Apps getestet. Die Kritik: Viele weisen Patienten nicht darauf hin, bei gesundheitlichen Problemen einen Arzt aufzusuchen. Experten fordern deswegen Qualitätssiegel für Health-Apps.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
17 Gesundheits-Apps, unter anderem für Schmerzpatienten, hat die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kürzlich getestet.

17 Gesundheits-Apps, unter anderem für Schmerzpatienten, hat die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kürzlich getestet.

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KÖLN. Schmerzpatienten sollten von vielen Gesundheits-Apps lieber die Finger lassen. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach dem Test von 17 kostenlosen Apps, die Nutzern eine Linderung bei Schmerzen am Rücken oder den Gelenken in Aussicht stellen.

Ein Kritikpunkt: Manche App-Anbieter weisen nicht darauf hin, dass Patienten bei gesundheitlichen Problemen einen Arzt kontaktieren sollten.

"Gesundheits-Apps, die keinen verlässlichen und medizinisch fundierten Standard auf- und nachweisen, können bei der Anwendung mehr schädigen als nützen", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherschützer hatten Ende Mai mit den Stichworten Rücken, Gelenke, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen und Schmerzen 17 Apps aus dem Play Store für Android-Smartphones ausgewählt.

Von ihnen bieten zehn Bewegungsübungen an und vier ein digitales Tagebuch zur Dokumentation des Krankheitsverlaufs. Eine App kombiniert Tagebuch und Übungen, eine enthält Anweisungen zur Akupressur und eine weitere lässt zur Schmerztherapie einen Klang ertönen.

Keine App erfüllt alle Kriterien

"Bei den Anbietern handelt es sich um sieben App-Entwickler, fünf Pharmaunternehmen, zwei Fachagenturen für Pharmakommunikation, eine Selbsthilfeorganisation, einen Arzt, ein Unternehmen , das technische Lösungen anbietet,und einen Anbieter, der nicht klar zu identifizieren ist", heißt es in dem Bericht zu der Untersuchung.

Für die Bewertung der Apps haben die Tester vier Fragen zugrundegelegt: Wird der Zweck genannt? Ist die Zielgruppe für den Nutzer erkennbar? Wird bei Symptomen oder Beschwerden auf die notwendige ärztliche Abklärung verwiesen? Wird die Informationsquelle genannt, auf deren Basis die fachlichen Angaben und Funktionen der Anwendung beruhen?

Keine der untersuchten Apps erfüllt nach Angaben der Verbraucherzentrale alle Kriterien sowohl in der Produktbeschreibung als auch in der App selbst.

Von elf Apps, die sich gezielt an Schmerzpatienten und/oder Patienten mit spezifischen Diagnosen wie Arthrose oder Rheuma wenden, enthalten nur vier sowohl den Hinweis auf die ärztliche Abklärung als auch auf die fachlichen Quellen. "Für Verbraucher und insbesondere für Patienten ist das ein unhaltbarer Zustand", kritisierten die Verbraucherschützer in dem Bericht.

Aufforderung an Gesetzgeber

Sie fordern den Gesetzgeber auf, verbindliche Informationspflichten für die Anbieter festzulegen, die Apps in den Kategorien Gesundheit & Fitness und Medizin auf den Markt bringen. Besonderes Augenmerk sollte man nach Ansicht der Verbraucherzentrale dabei auf den Zweck der Apps richten, da er entscheidend für die Einstufung einer App als Medizinprodukt sei.

Die Verbraucherschützer plädieren für eine qualitative Kennzeichnung von Gesundheits-Apps, damit die Anwender nützliche Apps identifizieren können. Eine weitere Forderung: "Medizin-Apps mit nachgewiesenem Nutzen müssen verordnungs- und erstattungsfähig sein."

Der Chef der Verbraucherzentrale Schuldzinski rät Patienten, vor dem Download und dem Nutzen der Apps immer zu prüfen, welchen Zweck sie verfolgen und wer sie herausgibt. "Eine Gesundheits-App ersetzt nicht den Arztbesuch", betont er.

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