Gesponserte Fortbildung
Niedersachsen setzt sich nicht durch
HILDESHEIM / BERLIN. Die Ärztekammer Niedersachsen ist mit ihrem Verbot von gesponserten Fortbildungen im Berufsordnungsausschuss der Bundesärztekammer (BÄK) gescheitert.
Mit großer Mehrheit hat das Gremium dafür gestimmt, die Paragrafen 30 ff. in der Berufsordnung unverändert zu lassen. Das berichtet der Internist Dr. Bernd Lücke aus Hildeheim, zugleich Vorsitzender des Hartmannbundes Niedersachsen.
Niedersachsen hatte den Paragrafen 32 Absatz 2 in der Berufsordnung gestrichen, um die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen zu bewahren.
Der Paragraf besagt, die "Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe (sei) nicht berufswidrig, sofern diese ausschließlich für berufsbezogene Fortbildung verwendet werden".
Mit dessen Streichung in Niedersachsen musste dort mit Strafe rechnen, wer sich etwa zu Fortbildungen einladen ließ (wir berichteten). In der Abstimmung im BÄK-Berufsordnungsausschuss hat sich Niedersachsen nun sogar enthalten, so Lücke auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung".
In dem Gremium werden Änderungen der Berufsordnung beschlossen, die beim Ärztetag eingebracht werden sollen. "Jetzt ist der Weg frei, die Berufsordnung bis zum Ärztetag 2015 in Frankfurt den heutigen Gegebenheiten anzupassen", so Lücke.
Er meint, jeder Arzt solle selbst entscheiden dürfen, ob er sich zur Fortbildung einladen lässt. (cben)