Geplante Legalisierung

Gesundheitsministerium startet mit Experten-Anhörungen zu Cannabis

Fünf Runden, mehr als 200 Fachleute unter anderem aus Suchtmedizin und Suchthilfe: Das Bundesgesundheitsministerium will vor dem geplanten Cannabis-Gesetz den Sachverstand von Experten einholen.

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Grüne Zeiten voraus? In Deutschland solle endlich mit einer gesundheitsorientierten Cannabispolitik begonnen werden, fordert der Drogenbeauftragte Blienert.

Grüne Zeiten voraus? In Deutschland solle endlich mit einer gesundheitsorientierten Cannabispolitik begonnen werden, fordert der Drogenbeauftragte Blienert.

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Berlin. Vor der geplanten Legalisierung der Abgabe von Cannabis will die Ampel-Koalition zahlreiche Experten aus Suchtmedizin und Suchthilfe sowie der Rechtswissenschaft und der Wirtschaft anhören.

Das Bundesgesundheitsministerium werde dazu in den nächsten Wochen und Monaten insgesamt fünf Anhörungen unter anderem zu den Themen Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie Jugendschutz und Prävention abhalten, teilte der Sucht- und Drogenbeauftragte Burkhard Blienert am Montag mit.

Auch internationale Erfahrungen im Umgang mit Cannabis seien Gegenstand der Gespräche. Eingeladen seien mehr als 200 Expertinnen und Experten.

Blienert: Zeit, um mit Kriminalisierung aufzuhören

Mit den Anhörungen der Experten starte die Ampel in die „Vorbereitungsphase der Gesetzgebung“, so Blienert. Es sei an der Zeit, in Deutschland „endlich“ mit der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten aufzuhören und stattdessen mit „einer modernen und gesundheitsorientierten Cannabispolitik“ zu beginnen. Kinder und Jugendliche seien besonders vor möglichen Risiken zu schützen.

Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte kürzlich angekündigt, im kommenden Herbst einen Entwurf für ein Cannabis-Gesetz vorlegen zu wollen. Im Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Grüne festgehalten, die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einführen zu wollen.

Dadurch werde die „Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet“. Das Gesetz soll nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen hin evaluiert werden. (hom)

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