COVID-19-Schutz

KBV-Chef Gassen ist gegen eine allgemeine Corona-Impfpflicht

Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht findet KBV-Chef Dr. Andreas Gassen falsch – und nennt verschiedene Gründe. Derweil kann sich der Bundesdatenschutzbeauftragte ein Impfregister grundsätzlich vorstellen.

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Kommt die Impfpflicht gegen Corona? Die KBV rät von einer allgemeinen Verpflichtung ab.

Kommt die Impfpflicht gegen Corona? Die KBV rät von einer allgemeinen Verpflichtung ab.

© Fotostand / K. Schmitt / picture alliance

Berlin. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, lehnt eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus ab. „Besser, als jetzt ein großes, unbeherrschbares Rad zum Thema Impfpflicht und Impfregister zu drehen, wäre es, alle Anstrengungen aufs Impfen und Boostern zu richten“, sagte Gassen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag).

Die KBV halte „die zeitnahe Erstellung eines zentralen Registers zur Vorbereitung einer möglichen Corona-Impfpflicht für unrealistisch“, betonte Gassen. Der Aufbau würde „Monate, vielleicht auch Jahre dauern“.

Viele Fragen noch unbeantwortet

„Man kann den Leuten nicht ernsthaft eine Impfpflicht auferlegen und dann feststellen, dass die Wirkung des Impfstoffes immer nur ein paar Monate hält“, gab Gassen ferner zu bedenken.

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„Solange es zu den wesentlichen Fragen keine abschließende Antwort gibt, sollte sich die Politik mit Impfpflicht-Ankündigungen bedeckt halten, sonst werden einerseits unerfüllbare Erwartungen geweckt und andererseits unnötig gesellschaftliche Konflikte geschürt“, warnte der KBV-Chef.

„Wenn am Ende des Tages nicht nennenswert mehr Leute geimpft werden, bringt die Impfpflicht außer massivem Ärger, aggressiven Demonstrationen und einer Klageflut nicht viel.“

Kelber: Impfregister wäre möglich

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält ein Impfregister für eine allgemeine Impfpflicht für grundsätzlich möglich. Er mahnte aber in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag), die Politik müsse zunächst konkret die Ziele benennen, die sie mit einer Impfpflicht erreichen wolle, um zu beurteilen, ob ein zentrales Impfregister notwendig sei.

„Danach müssen die dafür notwendigen Datenerhebungen und -verarbeitungen geklärt werden, zusammen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen“, sagte Kelber. (dpa)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 28.12.202116:41 Uhr

"Erhebliche Impflücken" - 10 Internistische Fachgesellschaften fordern allgemeine Impfpflicht:

Herausgreifen bestimmter Professionen/Bevölkerungsteile als Objekte "selektiver Impfpflicht" vs. "allgemeine Impfpflicht" muss verhältnismäßig und angemessen sein (Gleichbehandlung).

"Selektive" Anti-Corona-Impfpflicht gegen Sars-CoV-2/Covid-19 Manifestationen für Krankenhaus-, Pflege-, Betreuungs-Einrichtungen, Praxisärzte/Psychotherapeuten, bio-psycho-soziale Dienste, Schulen, KITAS, Heilmittelerbringer, freie Hebammen verkennt interaktive, übertragbare Aspekte kommunikativer Erkrankungen. Alle Menschen mit Kontakten zu Dritten sind potentielle Corona-Überträger, müssen sich aktiv/passiv schützen. AHA-L-APP-/2-G-/Ein-/Ausreise-/Quarantäne-Regeln gelten ja auch für Alle gleich.

Infektionsschutzgesetz-Novellierung mit neuem Paragraf 28b Absatz 2 IfSG sah bis zu tägliche Testpflichten für Klinik-/Praxispersonal, ob geimpft/geboostert/genesen oder nicht, unter Bußgeld-Androhung vor. "Behandelte"(m/w/d) hatten keine Testpflichten. Verstieß gegen gesetzliche Gleichbehandlung und wurde von Länder-Fachministern einkassiert.

Die Ampel-Opposition ist Chaostruppe pur: Reicht von AfD-Pandemie-Provokationen, linken Sirenen bis zu konservativem Aufbegehren.

Dass jetzt unser KBV-Chef sich mit fadenscheinig-vorgeschobenen Argumenten gegen die allgemeine Impfpflicht positioniert, ist eher kleinkindhaft-trotzig. Alle relevanten ExpertInnen sprechen sich für generelle Impfpflichten aus, um Sars-CoV-2-Infektionsvarianten und COVID-19-Erkrankungen zuvor zu kommen.

Dagegen steht mittlerweile eine Phalanx von Einzelkindern mit permanentem Helikopter-Schutzanspruch, "verwöhnten Weicheiern", egozentrischen Egoisten, Esoterikern, Sozialverweigerern, Entsolidarisierten, Querdenkern, Coronaleugnern und überwiegend Rechtsradikalen, die ihre Chancen steigen sehen.

Demnächst wird noch gegen Helm- Anschnall-, Haftpflichtversicherungspflicht demonstriert, um verzweifelt auf sich aufmerksam zu machen.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Schätzler, FAfAM DO

Dr. Michael Pfeifer antwortete am 29.12.202109:12 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Gassen,

alle Achtung für Ihre mutige Position, die meinen vollen Respekt verdient; der entscheidende Parameter im rationalen Diskurs muss bleiben, dass ein Eingriff durch die Verabreichung eines Arzneimittels in die körperliche Unversehrtheit, das Leben und die Gewissensfreiheit betreffend nur auf der Grundlage sicherer und konkreter, mithin feststehender wissenschaftlicher Erkenntnisse, die jedwedem Zweifel erhaben sind, ermöglicht sein darf und eine Folgenabwägung ebenso wie eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung erfordert. Und davon sind wir doch im Vergleich zu einer Situation und der Letalität durch eine Pockenpandemie - Hand aufs Herz - meilenweit entfernt und nur im Bereich von zudem tagweise als schankend beurteilten Chancen angesiedelt. Es wundert mich immer mehr, wie schnell heutzutage die Einschränkung grundrechtlicher Freiheit unter dem Deckmantel eines Sammelsuriums von Interessen gefordert und auch unhinterfragt hingenommen wird. Es dürfte in die Zukunft betrachtet wohl sehr schwer sein, demokratische Freiheit zurückzugewinnen, ohne eine radikale Verpflichtung zur Erziehung der Menschen auf Kritikfähigkeit und der Verpflichtung auf den rationalen Diskurs kantscher Prägung, wie das noch in den siebziger und achtziger Jahre des vergangenen Jahrunderts der Fall war. Es bleiben wohl nur geringe und eher wohl doch düstere Aussichten, wenn man sich die fundamentalistisch geprägte Kommentare hierzu ansieht...

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