Notfallreform

Viel Kritik an Spahns Gesetzesplänen

Am 17. Februar sollen die Verbände im Gesundheitsministerium mitteilen dürfen, was sie von Spahns geplanter Notfallreform halten. Schon im Vorfeld werden die Konfliktlinien deutlich.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
So geht’s nicht in die INZ: Mit dem Rettungswagen geht es immer nur in die Notaufnahme.

So geht’s nicht in die INZ: Mit dem Rettungswagen geht es immer nur in die Notaufnahme.

© Martin Bühler/Johanniter Unfall Hilfe e.V./obs

Berlin. Keine Fortschritte im Abbau der Sektorengrenzen sieht die Bundesärztekammer (BÄK) in den Regierungsplänen zur Reform der Notfallversorgung.

Die Übertragung der fachlichen Verantwortung in den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) an den Krankenhäusern allein auf die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) müsse hinterfragt werden, heißt es in einer Stellungnahme der BÄK im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung am 17. Februar.

Ungeklärt blieben in diesem Konstrukt Fragen in Bezug auf die Verantwortlichkeiten für die ärztliche Weiterbildung. Zielführender wäre es, wenn sich Krankenhäuser und KVen auf eine ärztliche Leitung einigten, heißt es in der Stellungnahme.

Gleichzeitig müsse klargestellt werden, dass die in den INZ tätigen Ärzte bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Nichtärzten gebunden seien. Zudem pocht die Bundesärztekammer darauf, die zahlreichen regionalen Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Portalpraxen der KVen stärker in den Reformprozess zu integrieren.

Sehr kritisch sieht die BÄK die Pläne, Krankenhäusern ohne INZ die Vergütung für die Versorgung von Notfallpatienten zu kürzen. Dies werde den Versorgungsverpflichtungen der Kliniken und der persönlichen Hilfeleistungspflicht der Ärzte nicht gerecht.

Hartmannbund fordert Präzision

Handlungsbedarf sieht auch der Hartmannbund bei der geplanten Neuorganisation der Notfallversorgung. Der Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium müsse präziser gefasst werden.

So bedürfe es im Text einer eindeutigen Zuordnung der Aufgaben an die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) und an die bisherigen Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Es müsse geklärt werden, ob das INZ und die Notfallambulanz nebeneinander arbeiten sollen und wenn ja, mit welchem Aufgabenspektrum, heißt es in der Stellungnahme.

Und noch einmal konkreter fordert der Hartmannbund vom Gesetzgeber die Antwort auf die Frage, „welche Aufgabe in dem künftigen System die Krankenhaus-Notfallambulanzen genau erfüllen sollen“.

In den INZ an geeigneten Krankenhausstandorten soll ein großer Teil des ärztlichen Bereitschaftsdienstes aufgehen. Der Gesetzentwurf sieht die Verantwortung für die INZ bei den Vertragsärzten (KVen) – und zwar rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche.

Dies soll für alle Fälle gelten, in denen eine sofortige Behandlung erforderlich ist und auch via Telemedizin und Hausbesuch erfolgen können.

Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben bereits betont, dass die KVen sich damit nicht in die Belange der vom Krankenhaus zu verantwortenden Intensiv-Notfallmedizin einmischen wollen. Die vom Rettungsdienst eingelieferten Patienten, dürften keinesfalls durchs INZ geschleust werden, sagte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister im Januar.

GBA-Stufenplan „Blaupause“ für INZ-Atlas

Beim Hartmannbund, dessen Vorsitzender in Personalunion Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt ist, hält man die geplante Übertragung der fachlichen Leitung der INZ an die KVen für „nachvollziehbar“. Dies dürfe in der praktischen Umsetzung in den Krankenhäusern jedoch an Grenzen stoßen.

Die Vertreter des Verbandes, der sowohl niedergelassene Ärzte als auch ihre Kollegen in Krankenhäusern vertritt, halten es daher für sinnvoll, die Beantwortung der Führungsfrage jeweils den Vertragspartnern im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarungen zu überlassen, und zwar „im Sinne des Leitgedankens einer stärkeren Subsidiarität“.

Klare und unstrittige Vorgaben des Gesetzgebers hält der Hartmannbund auch im Hinblick auf die Planung der Standorte der INZ für nötig. Damit beauftragt wird in dem Gesetzentwurf der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).

Dessen unparteiischer Vorsitzender Professor Josef Hecken hat am Freitag (7. Februar) bekräftigt, dass Blaupause für den INZ-Atlas das 2018 verabschiedete Konzept der gestuften Notfallstrukturen werde. Gemäß dieser Einstufung sind 628 Krankenhäuser insoweit aus der Notfallversorgung gefallen, als dass sie dafür keine Vergütungszuschläge mehr erhalten.

Psychotherapeuten in den INZ

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die Einrichtung der INZ auch aus psychotherapeutischer Sicht für sinnvoll.

„In psychischen Krisen oder Notfällen bleibt vielen Patienten bisher nur der Weg zum psychiatrischen Krankenhaus“, sagte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz. „Einheitliche und flächendeckende Anlaufstellen für Menschen mit psychischen Notfällen fehlen“.

Da bei psychischen Krisen die telefonische Triage nicht möglich sei, sei es wichtig, dass in den künftigen INZ Psychotherapeuten oder Fachärzte die Beschwerden von Menschen mit psychischen Erkrankungen einschätzten.

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