Tarifverhandlungen

MFA-Protest vor dem Bundesgesundheitsministerium

Vor der zweiten Runde der Tarifverhandlungen haben Vertreterinnen der Medizinischen Fachberufe ihrem Ärger Luft gemacht – und das genau vor Spahns Gesundheitsministerium.

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Vertreterinnen des Verbandes medizinischer Fachberufe demonstrierten am Dienstag vor dem Bundesgesundheitsministerium für mehr (finanzielle) Wertschätzung.

Vertreterinnen des Verbandes medizinischer Fachberufe demonstrierten am Dienstag vor dem Bundesgesundheitsministerium für mehr (finanzielle) Wertschätzung.

© Helmut Laschet

Berlin. Mit einer „stillen Demonstration“ von Vertreterinnen der Medizinischen Fachberufe vor dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist am Dienstagmorgen in Berlin die zweite Verhandlungsrunde für einen neuen Tarifvertrag gestartet.

Am Abend kam dann die Einigung der beiden Tarifparteien Verband medizinischer Fachberufe e.V. und Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten.

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Mit dem Protest am Morgen wollte der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) nochmals die Systemrelevanz der MFA unterstreichen, die bislang allerdings von der Politik und den Institutionen des Gesundheitswesens weitgehend unbeachtet geblieben sei, so Verbandspräsidentin Hannelore König.

MFA spät in Teststrategie einbezogen

Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im März und später auch an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sowie Bundesfinanzminister Olaf Scholz, in denen eine hinreichende Ausrüstung mit Schutzmaterialien wie Masken, ausreichender Arbeitsschutz und die Wahrnehmung der Rolle der MFA in der Pandemie angemahnt wurden, seien unbeantwortet geblieben.

Erst sehr spät, ab dem 15. Oktober, seien MFA in die Teststrategie einbezogen worden und berechtigt, am Screening besonders gefährdeter Berufsgruppen wie Ärzte und Pflegepersonal teilzunehmen.

Dabei sei die Erkrankungshäufigkeit ähnlich hoch wie in Pflegeberufen. Nur zu einem geringen Anteil sei eine Infektion als Berufskrankheit anerkannt worden. Nach wie vor ungeklärt sei, ob MFA sich mit FFP-2- oder FFP-3-Masken schützen sollten.

Ziel: Rückstand aufholen

Dringend klärungsbedürftig seien die Bedingungen, unter denen MFA in Impfzentren, die gegenwärtig aufgebaut werden, eingesetzt werden sollen. Dies sei notwendig, weil MFA aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind, Ärzte bei den jetzt anstehenden Impfungen maßgeblich zu unterstützen. Nach gegenwärtigem Stand seien MFA bei den geplanten Impfungen als „Verwaltungspersonal“ eingestuft, so König.

Ziel der zweiten Tarifrunde war es, einen ersten Schritt zur Schließung der Gehaltslücke von rund 500 Euro monatlich zu den in Krankenhäusern tätigen MFA zu vereinbaren. Dazu fordert der Berufsverband eine Sockelanhebung der Gehälter von 150 Euro. Ferner sollen auch Höhergruppierungen nach dem 17. Berufsjahr möglich sein. In Fünf-Prozent-Schritten soll das 13. Monatsgehalt wieder hergestellt werden.

Die Vertragsärzte sind sich des Rückstands der bei ihnen angestellten MFA im Vergleich zum Krankenhaus durchaus bewusst. Erst Ende November hatte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (zi) die Lücke beklagt. Ursächlich dafür sei, dass der Orientierungswert, der im wesentlichen die Kostenentwicklung in Arztpraxen abbilden soll, seit 2016 nur um knapp sieben Prozent, für die Kliniken aber um 15 Prozent gestiegen sei. Auch 2021 sei der Anstieg mit 2,6 für Kliniken doppelt so hoch wie für die Vertragsärzte. Das macht die Suche nach MFA in der ambulanten Medizin laut zi immer schwieriger. (HL)

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