Analyse

Luftschadstoffe triggern Typ-1-Diabetes

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NEUHERBERG. Eine hohe Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung führt zu einer früheren Manifestation von Typ-1-Diabetes bei Kleinkindern.

Dies lassen Analysen bei 671 Typ-1-Diabetes- Patienten vermuten, die zwischen April 2009 und Mai 2013 im Bayerischen Diabetesregister DiMelli (Diabetes Incidence Cohort Registry) erfasst wurden (Epidemiology 2015; online 9. Februar), teilt das Institut für Diabetesforschung, Helmholtz Zentrum München, mit.

Wissenschaftler des Instituts hatten den Zeitpunkt der Diagnose des Typ-1-Diabetes mit der Exposition gegenüber bestimmten Luftschadstoffen am Wohnort abgeglichen sowie die Blutproben der Patienten auf verschiedene Entzündungsmarker zum Zeitpunkt der Diagnose untersucht, so das Institut.

Bei diesem Projekt, das Teil des Forschungsprogramms des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung ist, zeigte sich, dass kleine Kinder aus einem Wohnumfeld mit hoher Luftschadstoffbelastung im Schnitt knapp drei Jahre früher einen Typ-1-Diabetes entwickelten als Kinder derselben Altersstufe aus Gegenden mit geringen Belastungswerten.

Dieser Zusammenhang bestand bei Feinstaubpartikeln mit einem Durchmesser von < 10 µm und Stickstoffdioxid, die unter anderem im Straßenverkehr entstehen.

Keine Hinweise auf mögliche Krankheitsmechanismen

Allerdings fanden die Forscher keinen klaren Zusammenhang zwischen der Luftschadstoffbelastung und den untersuchten Entzündungsmarkern Interleukin (IL)-1ß, IL-6, IL-8 und dem Tumornekrosefaktor (TNF) und somit keine Hinweise auf mögliche Krankheitsmechanismen, heißt es in der Mitteilung.

Im DiMelli Register werden bayernweit die Neuerkrankungen aller Diabetestypen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr erfasst.

Mittels Laboranalysen werden, so das Institut, die Betazellrestfunktion und der Autoantikörper-Status der Patienten untersucht, um den Diabetestyp genau klassifizieren und die Therapie optimieren zu können.

Alle niedergelassenen und Klinikärzte in Bayern seien aufgerufen, Diabetesfälle, bei denen der Patient das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Diagnose nicht länger als sechs Monate zurückliegt, an das Register zu melden. (eb)

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