Masernimpfung

Das Schweigen der Hausarzt-Verbände

Die Zahl der Masernfälle ist in Berlin weiter gesteigen. Auch in Praxen abseits der Hauptstadt ist die Welle spürbar. Doch weder Hausärzteverband noch DEGAM sehen eine Veranlassung für einen Impfappell.

Veröffentlicht:
Bis Ende 2015 erlaubt die KV Berlin Pädiatern, auch Erwachsene gegenMasern zu impfen.

Bis Ende 2015 erlaubt die KV Berlin Pädiatern, auch Erwachsene gegenMasern zu impfen.

© Digitalpress / fotolia.com

BERLIN. Die Fakten erschrecken nach wie vor: 980 Menschen sind seit Anfang Oktober in Berlin an Masern erkrankt, davon 859 allein im Jahr 2015.

Damit ist die Zahl der Erkrankten im Vergleich zur Vorwoche noch einmal um zehn Menschen gestiegen. Diese aktuellen Zahlen veröffentlichte die Landesgesundheitsbehörde am Dienstag in Berlin.

Die meisten der Erkrankten in der Hauptstadt sind zwischen 18 und 43 Jahre alt, 24 Prozent zwischen sechs und 17 Jahre. Zehn Prozent der Fälle traten bei Kindern unter einem Jahr auf.

Doch obwohl offensichtlich vor allem die älteren Jahrgänge unzureichend geimpft sind, rufen derzeit offenbar nur die auf Kinder- und Jugendärzte zum Impfen auf.

Keine Impfempfehlungen von DEGAM und Hausärzteverband

Bisher, so heißt es von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), habe man keine Veranlassung dazu gesehen, sich mit Appellen an die Mitglieder zu wenden oder Stellung zu nehmen.

Schließlich habe es ausreichend Stellungnahmen von anderen gegeben, so von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut.

Auch der Deutsche Hausärzteverband sieht offenbar keinerlei Grund, seine Mitglieder angesichts der wachsenden Zahlen dazu aufzurufen, den Impfstatus ihrer Patienten zu kontrollieren.

Deren Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt hatte lediglich Ende Februar der Nachrichtenagentur dpa gesagt, der Hausarzt solle "über sämtliche Impfungen stets informiert sein" und als "Koordinator im Gesundheitswesen den Gesamtüberblick haben".

Für Dr. Ulrich Fegeler, Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), hat diese Zurückhaltung einen einfachen Grund: Viele Haus- und Allgemeinärzte hätten eine differenzierte Meinung zu Impfvorgaben.

BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann spricht in diesem Zusammenhang von bis zu 15 Prozent der Ärzte, die Impfungen aus ideologischen Gründen ablehnen.

In einem Online-Test der KBV können Vertragsärzte testen, ob ihre Praxis bei der Impfkontrolle von Patienten gut aufgestellt ist. Noch gibt es keine Zahlen, wie viele Praxen das neue Portal nutzen.

Patienten wollen Impfstatus wissen

Die Masernwelle ist auch in Arztpraxen außerhalb Berlins spürbar, etwa bei Hausarzt Dr. Karsten Gilbrich in Klietz im Norden Sachsen-Anhalts.

"Es gibt vermehrt Nachfragen der Patienten, die ihren Impfstatus wissen wollen", erklärt Gilbrich, dessen Praxis etwa 100 Kilometer westlich von Berlin liegt.

Dies sei zum Teil gar nicht so einfach, da manch ein Patient kein Impfdokument vorlegen könne. Ist das Dokument nicht auffindbar, geht der Hausarzt proaktiv vor: "Ich rufe zum Beispiel beim Gesundheitsamt im Landkreis an, ob Informationen zum Impfstatus vorliegen."

Das ist oft bei älteren Patienten aus den neuen Bundesländern der Fall. Im alten System der DDR wurde das Impfen zentral vom Staat organisiert, sagt Gilbrich.

Aber auch im Alltag gehen der Arzt und sein Team auf die Patienten zu: Kommen etwa neue Kinder als Patienten in die Praxis, bitten die MFA um den Impfausweis. Im Sprechzimmer trägt Gilbrich das Thema an Erwachsene heran, um deren Immunisierungsstatus zu prüfen.

Impfverweigerer habe es in der Geschichte seiner Tätigkeit in Klietz nur selten gegeben. Wenn, dann seien Patienten bereits mit fester Grundüberzeugung in die Sprechstunde getreten.

"Wir klären umfassend über Risiken auf - können aber niemanden zwingen", betont Gilbrich. Um Impflücken zu vermeiden hält er eine zentrale Koordinierungsstelle für sinnvoll, die Leute etwa per Schreiben an nötige Impfungen erinnert. "Oft wissen oder vergessen einige Patienten einfach, dass geimpft werden muss", betont der Hausarzt aus der Altmark.

Auch auf Sylt kommt es vermehrt zu Nachfragen - die Resonanz auf Impfempfehlungen ist dabei positiv: "Die Patienten sind in aller Regel dankbar für die Hinweise und nehmen die Ratschläge an", betont Dr. Hans-Joachim Zielinski, der als Hausarzt auf der Nordseeinsel arbeitet.

"Oft herrscht eine Skepsis vor Impfungen", stellt Dr. Hans-Joachim Bunke fest. Der Hausarzt mit Praxis nahe Frankfurt am Main begegnet dem mit Fakten aus Untersuchungen: "Ich führe bei Bedarf eine Titerbestimmung durch. Mit den vorhandenen Laborergebnissen sind die Patienten eher bereit eine Impfung durchzuführen."

Fachfremde dürfen nun Masernimpfung vornehmen und abrechnen

In Berlin zwingt die Masernwelle die KV zu Ausnahmeregeln für das Impfen. Bis Ende des Jahres dürfen Kinder- und Jugendärzte in Berlin auch die Masernimpfung bei Erwachsenen abrechnen.

Nach einem Gespräch unter anderem mit der Senatsverwaltung hat sich die KV zu dieser Ausnahmeregelung entschlossen, um bei der Eindämmung der Masern-Epidemie zu helfen.

Weil die Anzahl der Masernerkrankungen in Berlin weiter konstant hoch ist, hatte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) die KV, die Ärztekammer und die Berliner Krankenkassen zu einem Gespräch gebeten. Im Anschluss daran, so teilt die KV jetzt mit, wurde "geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, den Masernausbruch zu bekämpfen und eine höhere Impfrate zu erreichen".

Herausgekommen ist folgende Regelung: Befristet bis zum 31. Dezember 2015 vergütet die KV Pädiatern die Masernimpfung bei Erwachsenen, ebenso dürfen auch Gynäkologen Impfleistungen gegen Masern bei Männern abrechnen.

Bislang hatte die KV eine solche Vergütung abgelehnt, da das Impfen von Erwachsenen für die Kinderärzte fachgebietsfremd sei.

Ausnahmeregelung zulässig

An dieser Auffassung hält die KV auch weiterhin fest. Eine Ausnahmeregelung sei jetzt aber möglich, da eine gelegentlich gebietsfremde Tätigkeit nicht zu beanstanden sei, wenn sie weder systematisch erfolgte, noch den überwiegenden Teil der ärztlichen Tätigkeit ausmache.

"Zulässig ist diese Ausnahmeregelung insbesondere vor dem Hintergrund, dass in dem aktuellen Masernausbruch besondere Umstände zu erkennen sind, die ein gelegentlich fachfremdes Tätigwerden von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erlauben", begründet die KV ihren Schritt unter Hinweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüne-burg von 2004.

Von einem Sinneswandel könne allerdings keine Rede sein, betont die KV. Die Ausnahmeregelung sei zeitlich begrenzt, es gehe vorrangig um die Eindämmung der Masernerkrankungen.

"Für alle weiteren Impfungen und den Zeitraum nach dem Ende der Notsituation müssen wir uns wieder an die gängige Rechtsprechung halten", schreibt die KV der "Ärzte Zeitung".

Diese "gängige Rechtsprechung" erlaubt es nach Ansicht der KV nicht, die Abrechnung von Schutzimpfungen für Erwachsene durch Pädiater zuzulassen. In vielen anderen KVen ist Kinderärzten dagegen die Mitimpfung von Erwachsenen erlaubt.

Vor einer Impfung empfiehlt die KV Berlin allerdings den Vertragsärzten, die "bereit sind, zur Eindämmung des Masernausbruchs auch Impfungen außerhalb ihres Fachgebiets durchzuführen", ihren Haftpflichtversicherungsschutz zu überprüfen. (mam/juk/mh/cw/ger)

Mehr zum Thema

Weltgesundheitsorganisation

WHO zieht Bilanz: Deutlich weniger Corona-Tote

Umfrage unter KVen

Erst sechs Impfvereinbarungen zur RSV-Prophylaxe Erwachsener

Kommentare
Anne C. Leber 14.04.201510:40 Uhr

Leserzuschrift von Philipp Leson (im Namen der DEGAM)

Unter der Überschrift „Das Schweigen der Hausarzt-Verbände“ haben Sie in der Ärzte Zeitung einen Artikel veröffentlicht, der von etlichen Kolleginnen und Kollegen so interpretiert wurde, als seien die Hausärzte an dem Thema desinteressiert oder die Skeptiker gegen Masern-Impfungen im Wesentlichen in ihren Reihen zu finden. Dies trifft definitiv nicht zu!

Vielfach schließen Hausärzte Impflücken, die unter anderem auch durch impfskeptische Kinderärzte induziert wurden. Die DEGAM steht voll hinter den Appellen, Masern-Impflücken schnellstmöglich zu schließen. Angesichts der breiten Kampagne der STIKO und weiterer Organisationen, die wir klar befürworten, sahen wir keinen Anlass, zusätzlich noch eine eigene Presseerklärung oder Kampagne zu lancieren. Wir möchten vielmehr im Sinne eines möglichst gezielten Einsatzes unserer zeitlichen Ressourcen, unsere Mitglieder vor unnötigen Doppel-Informationen bewahren.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass erst nach Aufnahme von zwei DEGAM-Mitgliedern in die STIKO – Prof. Eva Hummers-Pradier und Dr. Thomas Ledig – die Masen-Nachholimpfung für Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, in die allgemeinen Impfempfehlungen und den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen wurde.

Philipp Leson (im Namen der DEGAM)
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Dr. Christoph Luyken 13.04.201514:21 Uhr

Die Sicherstellung und Überwachung des Impfschutzes gehört zu den hausärztlichen Kardinalpflichten

Impfen ist die einfachste und effektivste Maßnahme, Gesundheit zu erhalten und zählt zu den originären ärztlichen Tätigkeiten (Zitat ÄKB. Impfungen sind eine der wichtigsten und die effektivtse Errungenschaft der Medizin zur Verlängerung unserer Lebenserwartung und Verbesserung der Lebensqualität.
Aus § 73 SGB V Abs.1 geht hervor, daß die Sicherstellung und Überwachung des Impfschutzes Aufgabe des Hausarztes ist.

In so fern verwahre ich mich gegen die pauschalen Unterstellungen von Herrn Dr. Hans-Jürgen Schrörs. Als FA f. Allgemeinmedizin mit Zusatzbez. Naturheilferfahren und in einer ländlichen Familienpraxis tätiger Hausarzt für Kinder und Erwachsene jeden Altes hat die Erfassung und Ergänzung des Impfschutzes für meine Patienten eine hohe Priorität in der täglichen Arbeit. Die Unterstellung, Interesse an alternativmedizinischen Methoden würde mit einer aktiven Impfpraxis kollidieren, ist nicht haltbar. Meines Erachtens können Impfungen aufgrund ihres Wirkprinzips sogar grundsätzlich zu den Naturheilverfahren gezählt werden!
Daß die Hausarztverbände ihrerseits nicht noch einmal extra Impfkampagnen fahren, ist im o.a. Artikel bereits begründet: "Schließlich habe es ausreichend Stellungnahmen von anderen gegeben, so von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut."

Das Problem liegt m.E. nicht auf ärztlicher Seite, sondern ist im Bewußtsein der Bevölkerung verankert. Es ist täglicher Frust in der Praxis, sich als Arzt mit Ignoranz Desinteresse und Impfgegnertum auf Seiten der Patienten herumschlagen zu müssen.
Gefordert ist die öffentliche Hand, um hier ein Umdenken zu bewirken. Das muß in den Schulen anfangen und kann durchaus bis dahin gehen, ungeimpften Personen den Zugang zu gewissen Einrichtungen zu untersagen. Eine zur Impfproblematik (u.a.Gesundheitsthemen) wie einst "Der 7. Sinn" in allen TV-Programmen ist überfällig.
In Zeiten des "mündigen Patienten" bringt das Ärzte-bashing nichts mehr; die Verantwortung liegt jetzt auf mehreren Schultern.

Trotzdem dient es der Sache nicht, wenn hier gefordert wird, alle Ärzte sollten jederzeit impfen. Die hausärztliche Aufgabe des Impfmanagements mit Überwachung und Recall kann dann nämlich nicht mehr geleistet werden, zumal das (ja eigentlich noch nicht abgeschaffte!) Überweisungsverfahren mit Berichtspflicht de facto längst weitgehend unterlaufen wird....!

Dr. Thomas Georg Schätzler 08.04.201522:51 Uhr

@ HP Helmtrud Harnack: Bitte keine fahrlässigen Fehlinformationen!

Das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)" (Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 36 u. Art. 4 Abs. 21 G v. 7.8.2013 I 3154) hat einen völlig anderen Hintergrund und lautet im Original:

"§ 21 IfSG Impfstoffe - Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."

Dieser Passus unterstreicht, dass gerade k e i n e Gefahr von "Mikroorganismen" ausgeht, "welche von den Geimpften ausgeschieden" werden, so dass die Einschränkungen nach Art. 2 Abs 2 Satz 1 GG formal und rechtlich zulässig, zugleich aber inhaltlich völlig unerheblich sind. Nur unter Vernachlässigung allgemein üblicher Hygienestandards ("nach dem Klo und vor dem Essen, Händewaschen nicht vergessen") könnte es in Einzelfällen zu direktem Kontakt mit Ausscheidungsprodukten von Impflingen kommen. Meist passiert dies im Familienkreis z. B. beim Wickeln von Säuglingen, die zuvor mit abgeschwächten Lebendimpfstoffen (etwa M-M-RvaxPro®) geimpft wurden. Nur um juristisch haftungsfrei gestellt zu werden, wenn jemand sich z. B. nach dem Wickeln eines Säuglings n i c h t die Hände wäscht, sondern Ausscheidungsprodukte akzidentell inkorporiert, wurde dieser Paragraf eingefügt.

Und n i c h t, weil von Lebend- bzw. Totimpfstoffen selbst eine konkrete Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Impflingen oder dritten Personen ausgehen könnte. Andernfalls dürften derartige Impfstoffe gar nicht behördlich zugelassen werden.

Die vorgeschlagenen "Antikörpertests" sind purer Unsinn, wenn man nach den STIKO-Empfehlungen vorgeht. Denn durch letztere sollen ja bei primär infektiologisch naiven Patienten gezielt Antikörperbildungen gegen bedrohliche Erkrankungen induziert werden, b e v o r sich abwendbar gefährliche Krankheitsverläufe ereignen. Nicht Testen, sondern Impfen ist die Losung.

Die Äußerung "Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Wort „Impfschutz“ der Schutz der Impfung ist. Dieses Wort wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in einem Kongress kreiert, um durch die vielen bekannten und schweren UAW durch die damaligen Pockenimpfstoffe die Impfungen nicht einstellen zu müssen", zeugt von historischer und semantischer Verblendung.

1. ist damit ein nicht näher genannter Kongress ab dem Jahr 1901 ff. gemeint: Zu einer Zeit, als nicht nur die Pocken, sondern auch TBC, Typhus, Cholera, Tetanus, Wundbrand, Diphtherie und Polio, ja selbst Malaria, große Teile der europäischen Bevölkerung massenweise vital bedrohten und dahinrafften. Da ging es wohl kaum um die herbei fantasierte UAW (unerwünschte Arzneimittel-Wirkung).

2. Semantisch völlig unsinnig, "das Wort „Impfschutz“ mit "Schutz der Impfung" überfrachten zu wollen, als wäre Impfung® ein schützenswertes, eingetragenes Warenzeichen? Die Waschmaschine ist auch nicht eine ''Maschine der Waschung'', sondern eine waschende Maschine bzw. eine Maschine, die wäscht. Und so ist Impfschutz eine Schutzimpfung bzw. eine Impfung, die schützt.

Als ich nach der Ursache derartig unsinniger Fehlinformationen im Internet recherchierte, fand ich folgenden Eintrag unter
https://www.google.de/search?q=Helmtrud+Harnack
"Helmtrud Harnack (Heilpraktikerin, Heilpraktikerin für ...
www.jameda.de › München › Heilpraktiker › Allergie- & Schmerztherapie
Suchen Sie Helmtrud Harnack (Heilpraktikerin, Heilpraktikerin für Allergie- & Schmerztherapie, Heilpraktikerin für Augendiagnose, Heilpraktikerin für ..."

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Wolfgang P. Bayerl 08.04.201519:10 Uhr

Herr Kollege @Helmtrud Harnack , mit der "Verantwortung" haben Sie völlig recht als Fachkundiger

Viel "Fachkunde" spricht allerdings nicht aus Ihren Äußerungen!
Selbstverständlich muss bei JEDER medizinischen Handlung Nutzen und Risiko gegeneinander abgewogen werden. Aber ist das so schwer bei einer vermeidbaren Infektionskrankheit?
Darf man eine Bauchhöhle öffenen um einen vereiterten "Blinddarm" zu entfernen? Tut doch weh!
Bei "AK-Titern" kommt es abgesehen bei den üblichen Hepatitis-Tests, schwer genug!,
auch auf Titerhöhe und Labor an, ich hab da schon die erstaunlichsten Dinge erlebt auch im negativen, also etwa die Röteln-Frage bei Kinderwunsch, negativer Titer, Impfung, negativer Titer, auch bei Wiederholung negativ, zweite Impfung, wieder negativer Titer, danach Aufgabe der TEUREN AK-Serologie. Ich bin daher etwas skeptisch.
Wer von einer "Impfkrankheit" redet und einen "Impfschutz" in Abrede stellen möchte, sollte bitte Nachsitzen und lernen.
Die für Deutschland eher peinliche punktuelle Masernepidemie nicht nur in Berlin,
zeigt eine Fehlentwicklung, an der offenbar auch Ärzte beteiligt sind. Eine hoch ansteckende Erkrankung ist KEINESWEGS eine "Privatangelegenheit", weder für den (potentiell) Infizierten noch für den beratenden Hausarzt. Daher noch mal ihr eigenes Stichwort: Verantwortung!

Helmtrud Harnack 08.04.201516:45 Uhr

Verantwortung des Arztes, der Hausarzt-Verbände und der Regierungsbehörden

Der Hinweis zur Überprüfung des Haftpflichtversicherungsschutzes zeigt, dass die Hausarztverbände verantwortungsvoll arbeiten. Vergessen werden darf nicht, dass es auch Kontraindikationen zu Impfungen gibt, die Impfpflicht des Arztes auch kein Muss ist. Gerade § 21 IfSG, Impfstoffe, zeigt, dass von den Impfstoffen durch Impfungen auch eine Ansteckungsgefahr besteht, die gegebenenfalls auch zu einem Impfdurchbruch führen kann. Mit § 21 IfSG hat sich der Staat gesetzlich abgesichert, damit wurde auch die Pharmaindustrie abgesichert.
Ein Masernschutz, ebenso zu anderen Infektionskrankheiten, kann durch serologische Überprüfungen, hier mit Antikörpertests, nachgewiesen werden, gerade wenn kein Impfpass mehr vorliegt. STIKO-Empfehlungen sind Empfehlungen mittels statistischen Erhebungen, aber keine Pflichtimpfungen, auch nicht zu Auffrischimpfungen. Die Regierungsbehörden, auch die STIKO, haben sicher wohlbedacht und verantwortungsvoll ihre Gründe, dass keine Pflichtimpfung eingeführt wird. Jede Impfung verursacht eine künstliche Infektionskrankheit, auch wenn sie klein ist. Der Nachweis von Antikörpern garantiert dies, auch wenn der Nachweis gesetzlich nicht geregelt und verpflichtend ist.
Es dürfte finanziell seitens der Pharmaindustrie mit Absprachen von zuständigen verantwortlichen Regierungsbehörden gewollt sein, dass die Sicherheit von künstlich erzeugten Impfkrankheiten mit Antikörpertests nicht überprüft werden soll, da sich sonst Auffrischimpfungen wahrscheinlich zumindest zum Teil erübrigen würden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Wort „Impfschutz“ der Schutz der Impfung ist. Dieses Wort wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in einem Kongress kreiert, um durch die vielen bekannten und schweren UAW durch die damaligen Pockenimpfstoffe die Impfungen nicht einstellen zu müssen. Die Definition des Wortes ist schon logischerweise mit der Formulierung „Masernschutz“ gleich geblieben. Allerdings hat sich die Impfstoffherstellung durch das AMG geändert. Nur zu impfen, ohne entsprechender Aufklärung und den möglichen Auswirkungen wäre verantwortungslos.
Bei Flüchtlingen wird die persönliche Entscheidung zu oder gegen eine Impfung staatlich garantiert. Weshalb soll dies nicht für Patienten und noch mehr für die Verantwortung des Arztes gelten? Gerade dem DZIM, Deutsche Zentrum für Impfmedizin, und den Lehrbeauftragten sollten das umfangreiche Wissen zur Impfmedizin und die gesetzlichen Bestimmungen kennen, dass nicht unterschwellig zu einer Pflichtimpfung aufgerufen und/oder gehandelt werden darf. Die Verantwortung liegt bei jedem Arzt, nicht beim DZIM.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Behandlungstipps

Psoriasis und Komorbiditäten: Welche Therapie wirkt am besten?

Lesetipps
Dr. Carsten Gieseking

© Daniel Reinhardt

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Eine Spritze für eine RSV-Impfung liegt auf dem Tisch.

© picture alliance / Ulrich Baumgarten

Update

Umfrage unter KVen

Erst sechs Impfvereinbarungen zur RSV-Prophylaxe Erwachsener