Ab Mai

Resistente Erreger müssen umgehend gemeldet werden

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BERLIN. Die aktuelle epidemiologische Situation und ihre Entwicklung in den vergangenen Jahren - darunter die zunehmende Verbreitung von Erregern, die gegen Reserveantibiotika aus der Klasse der Carbapeneme resistent sind, sowie von Clostridium-difficile-Infektionen - erfordert nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) die Erhebung bundesweiter Daten.

Die KBV hat deshalb in einer Mitteilung daran erinnert, dass seit 1. Mai für Ärzte und Labore einige neue Meldepflichten gelten. Ärzte müssten nun auch Fälle einer zoonotischen Influenza und schwere Verlaufsformen der Clostridium-difficile-Infektion melden.

Die Meldepflicht von Laboren wurde laut KBV auf mehrere Viren und Resistenzen ausgedehnt. Auslöser ist die Änderung der "Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemiologische Lage" (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung) zum 1. Mai. Sie enthält alle Meldepflichten für Ärzte und Labore.

Durch die Meldung von Infektionen an die Gesundheitsämter sollen Ausbrüche frühzeitig entdeckt und Kontrollmaßnahmen eingeleitet werden.

Dies gelte ebenso für die erweiterten Meldepflichten von Laboren, die sich unter anderem auf den direkten oder indirekten Nachweis von Viren wie das Zika-Virus und sonstige Arboviren sowie Resistenzen beziehen.

Darüber hinaus bestehe auch eine Meldepflicht beim direkten Nachweis, etwa von Staphylococcus aureus sowie bei Infektion oder Kolonisation mit Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder Acinetobacter spp. mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit.

Das RKI habe die Mustermeldebögen um die neu zu meldenden Infektionen ergänzt. (maw)

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