GBA regelt ADHS-Medikation für Erwachsene

NEU-ISENBURG (eis). Der GBA will die Verordnung von Methylphenidat - wie bereits bei Kindern geregelt - auch für Erwachsene einschränken.

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Die geplanten Regelungen hat der GBA jetzt vorgestellt und fordert die Hersteller bis Ende des Monats zu Stellungnahmen auf.

Indiziert sind die Medikamente mit dem Wirkstoff bei Erwachsenen ab 18 Jahren zur Behandlung eines seit dem Kindesalter fortbestehenden ADHS, wenn andere Therapien nicht ausreichen.

Geplant sind dazu die Verordungseinschränkungen (Anlage III der Arzneimittel-Richtlinien):

Die Behandlung muss unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen durchgeführt werden.

Die Diagnose erfolgt angelehnt an DSM-IV-Kriterien oder Richtlinien in ICD-10 und basiert auf einer vollständigen Anamnese und Untersuchung des Patienten. Diese schließen ein strukturiertes Interview mit dem Patienten zur Erfassung der aktuellen Symptome, inklusive Selbstbeurteilungsskalen ein.

Die retrospektive Erfassung des Vorbestehens einer ADHS im Kindesalter muss anhand validierter Instrumente erfolgen.

Die Diagnose darf sich nicht allein auf das Vorhandensein eines oder mehrerer Symptome stützen.

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Kommentare
Dipl.-Med Thomas Greger 04.05.201209:58 Uhr

Welch eklatantes Missverständnis

diese Störung immer nur als "Verhaltenssstörung" zu begreifen. Da übersteigt die Fachkunde des GBA wohl nicht die von TV-Journalisten wie wohl wieder demnächst in der ARD zu sehen ("Pillen für den Störenfried") und trägt so zur Stigmatisierung Betroffener bei.

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