GBA-Beschluss zu Reboxetin rechtskräftig

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (eis). Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), den Wirkstoff Reboxetin von der Erstattung in der GKV bei der Behandlung von Depressionen auszuschließen, ist nun rechtskräftig und gilt ab dem 1. April 2011. Nach Prüfung im Gesundheitsministerium wurde die Regelung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

www.g-ba.de

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Hormonregulation im Fokus

Wie Adipositas das Gehirn verändert

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Formulierung der Einladung zum Darmkrebs-Screening

iFOBT: Rückgabefrist macht TEMPO

Lesetipps
Figuren stehen Hand in Hand vor einer Weltkugel.

© Vladislav / generiert mit KI / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Gemeinsam statt gegeneinander – die IFMSA in Verantwortung

Gehirn umgeben von Zuckerwürfeln

© olga_demina / stock.adobe.com

Hormonregulation im Fokus

Wie Adipositas das Gehirn verändert