Aktionskreis wappnet sich
Kassen sollen Tabakentwöhnung bezahlen
Die meisten Raucher sind süchtig nach Nikotin. Doch die Kassen müssen bislang eine Entwöhnungstherapie nicht bezahlen. Fachgesellschaften wollen das mit einem Gutachten und Klagen ändern.
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Das Rauchen schädlich ist, weiß jeder. Therapiekosten um von der Sucht loszukommen, werden aber von den Kassen nicht übernommen.
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FRANKFURT/MAIN. Mit einer Klage wollen mehrere medizinische Fachgesellschaften durchsetzen, dass verhaltenstherapeutische Maßnahmen zur Tabakentwöhnung sowie Medikamente gegen das Entzugssyndrom künftig als Kassenleistung anerkannt werden.
Der Wissenschaftliche Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) e. V. hat einen Fonds ins Leben gerufen, der Mittel für die Finanzierung eines Rechtsgutachten und die Verfahrenskosten einwirbt.
Mit diesem Schritt wolle man jenseits kommerzieller Interessen die eigene Unabhängigkeit wahren, so Professor Stephan Mühlig, Klinischer Psychologe an der Technischen Universität Chemnitz.
Bislang haben die Deutsche Herzstiftung, der Bundesverband der Pneumologen, die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, die Bundespsychotherapeutenvereinigung, die Dieter-Mennekes-Stiftung sowie mehrere Ärzte insgesamt 47 500 Euro beigesteuert. Angestrebt wird eine Summe von 80.000 Euro.
Wirksamkeit der Therapien belegt
"Tabakabhängigkeit ist eine Suchterkrankung", stellte Professor Anil Batra, Leiter der Sektion für Suchtmedizin und Suchtforschung der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen sowie Vorsitzender des Aktionskreises aus Anlass der WAT-Frühjahrstagung in Frankfurt am Main klar.
"Viele epidemiologische Untersuchungen belegen übereinstimmend, dass etwa 50 bis 60 Prozent aller regelmäßigen Raucher als abhängig einzustufen sind."
Ebenso sei die Wirksamkeit professioneller Tabakentwöhnungstherapien durch hunderte randomisierter Studien belegt sowie durch Beschlüsse und Empfehlungen sowohl des IQWiG als auch des Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.
Umso unverständlicher sei daher, dass das Bundesgesundheitsministerium die Erstattung der Behandlungskosten als Regelleistung blockiere.
Batra und Mühlig sind zuversichtlich, dass das angestrebte Verfahren zu einem schnellen Erfolg führt.
Um den langwierigen Instanzenweg der Sozialgerichte zu vermeiden, wollen sie mit ihrer Klage grundsätzlich klären lassen, ob durch die derzeitige Rechtslage Verfassungsgebote verletzt werden, etwa das grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlungsgebot. Die Alkoholabhängigkeit ist bereits seit 1968 als Suchtkrankheit anerkannt.
Nichtraucher kosten Kassen weniger
Eine Kostenexplosion durch entwöhnungswillige Raucher hält der Berliner Lungenfacharzt Dr. Thomas Hering, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pneumologen, bei einem Erfolg der Klage für unwahrscheinlich, da die meisten Raucher eher träge seien.
Umgekehrt ließen sich durch die professionelle Entwöhnung von Tabakabhängigen enorme Kosten einsparen - pro Raucher etwa 15.000 Euro, bei chronisch kranken noch weit mehr.