Kommentar
Eine AMNOG-ferne Welt
Die ärztliche Verordnung von Cannabis auf BtM-Rezept bringt die Bilanzen der GKV wahrlich nicht in Schieflage. Das zeigen die Zahlen der Techniker Krankenkasse (TK) für das erste Jahr mit Cannabis-Verordnungen auf BtM-Rezept: 2900 Anträge, Kosten von 2,3 Millionen Euro – bei zehn Millionen Versicherten.
Dennoch ist den Kassen diese AMNOG-ferne Welt der Verordnung eines "neuen" Medikaments ohne klassischen Nutzennachweis nicht ganz geheuer. Der Grundtenor des am Donnerstag vorgelegten Cannabis-Reports der TK ist dementsprechend skeptisch.
Die Kehrseite der Medaille ist der häufig restriktive Umgang mit Anträgen, mit dem sich die Ärzte herumschlagen müssen. Nur 62 Prozent der Anträge bei der TK bei Indikation Schmerz werden genehmigt. Ärzte müssen sich ihre vom Gesetz eigentlich vorgesehene Therapiehoheit wahrlich schwer erkämpfen.
Keine Frage: Cannabis sollte weiter wissenschaftlich untersucht werden. Standardisierte Arzneimittel sind dafür sicher besser geeignet als Blüten. Dennoch: Die vorliegenden Erkenntnisse, etwa aus der zur Diskussion gestellten Praxisleitlinie der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, können auch jetzt schon nicht einfach beiseite geschoben werden.
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