Kommentar
Zeit für generelles Klonverbot ist reif
Für die Wissenschaft ist die Erzeugung humaner embryonaler Stammzellen durch ein Verfahren, das dem zur Erschaffung des Klon-Schafs Dolly sehr ähnlich ist, ein voller Erfolg. Es ist durch die Manipulation zwar jeweils eine Eizelle mit einem dreifachen Chromosomensatz entstanden.
Doch weil sich die so entstandenen Embryonen soweit entwickelten, dass Zellen für die Herstellung humaner embryonaler Stammzellen entnommen werden konnten, ist das für die Forscher ein Beleg, dass für eine ordentliche Embryonalentwicklung das Erbgut der Eizelle für Klonverfahren unabdingbar ist.
Einen konkreten Nutzen für die klinische Anwendung so gewonnener humaner embryonaler Stammzellen gibt es allerdings wegen des Dreifach-Chromosomensatzes derzeit nicht.
So groß der Erfolg für die Wissenschaft ist, so sehr muss er Anlass dafür sein, spätestens jetzt weltweit verbindliche Gesetze zu schaffen, die die Forschung an menschlichen Embryonen und das Klonen solcher Embryonen - auch das therapeutische Klonen für die regenerative Medizin - verbieten.
Von Embryonen im Blastozystenstadium, die durch Klonen entstanden sind, bis zu deren Übertragung in die Gebärmutter einer Frau ist es nur ein sehr kleiner Schritt.
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