Reformkonzept

Wenn die Notfallversorgung zum Notfall wird

Die Notaufnahmen an Deutschlands Kliniken laufen teilweise über. Die AOK hat deshalb ein Reformkonzept für die Notfallversorgung vorgelegt. Darin spricht sich die Gesundheitskasse dafür aus, ambulante und stationäre Notfallkapazitäten besser zu verbinden.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Mama Kirsten ist besorgt. Töchterchen Ina liegt am Abend mit hochrotem Kopf im Bett. Das Fieberthermometer misst 39 Grad. Kurzentschlossen packt die Mutter das Kind ins Auto und düst zur nächsten Notfallambulanz im Krankenhaus – vom kassenärztlichen Bereitschaftsdienst hat sie bis dato nichts gehört. Und die 112 will sie nicht anrufen. Die Klinik-Notaufnahme ist zwar rappelvoll. Aber was tut man nicht alles für das kranke Kind.

So wie Mutter Kirsten verhalten sich wohl viele andere Versicherte und Patienten in Deutschland auch. Die Folge: Volle Notaufnahmen an Kliniken, lange Wartezeiten, genervte Patienten mit mehr oder weniger schweren Erkrankungen, überforderte Teams. Die Notfallversorgung ist selbst zum Notfall geworden.

Intransparente Strukturen

So sehr, dass sich alle Beteiligten – niedergelassene Ärzte, Kliniken und Kassen – inzwischen für eine Reform aussprechen. "Alle sind sich darin einig, dass die Notfallversorgung neu aufzustellen ist", fasst Martin Litsch, Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes, die Stimmungslage zusammen.

Zwischen ambulanter und stationärer Notfallversorgung gebe es noch immer "zu wenig Transparenz und Zusammenarbeit", oft herrsche schlichtweg "Ineffizienz". Und vielen Patienten fehle einfach die Orientierung, welche Rufnummer und welche Anlaufstelle die richtige im Notfall ist.

Dass sich sogar der Sachverständigenrat der Sache angenommen und der Notfallversorgung in seinem jüngsten Gutachten ein eigenes Kapitel gewidmet habe, begrüßt Litsch. Ihn überzeugt vor allem der sektorenübergreifende Ansatz. "Es ist wichtig, dass die Ersteinschätzung der Krankheitsschwere und anschließende Wegweisung der Patienten in einer integrierten Anlaufstelle erfolgt."

Integrierte Notfalleinheiten

Ein Ansatz, der sich auch im Reformmodell der AOK-Gemeinschaft für die ambulante Notfallversorgung findet. Dem Konzept zufolge werden die ambulanten Kapazitäten der Notfallversorgung in integrierten Notfalleinheiten zusammengeführt (siehe Interview auf dieser Seite). Notfall-Patienten hätten somit eine zentrale Anlaufstelle. Zudem sieht das AOK-Konzept vor, die integrierten Notfalleinheiten um integrierte Leitstellen mit einheitlicher Rufnummer an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr zu ergänzen. Wer im medizinischen Notfall anzurufen ist, ist dann jedem Patienten klar.

In den integrierten Notfalleinheiten arbeiten niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte zusammen. An einem gemeinsamen Tresen wird durch geschultes Personal (Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte) die Ersteinschätzung vorgenommen, ob der Patient mit ambulanten oder mit stationären Notfallkapazitäten zu versorgen ist oder ob er in die vertragsärztliche Regelversorgung entlassen werden kann beziehungsweise einen Termin mit einem Vertragsarzt benötigt. Alternativ erhält der Patient eine reguläre stationäre Behandlung.

Sicherstellungsauftrag klar regeln

Ein integriertes Konzept lässt sich laut AOK aber nur einführen und etablieren, wenn der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung klar und einheitlich geregelt ist. Das AOK-Reformkonzept sieht hierfür ein gemeinsames Gremium aus Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhausgesellschaften auf der jeweiligen Landesebene vor.

Die Länder haben die Rechtsaufsicht und können an den Beratungen des Gremiums teilnehmen. AOK-Chef Litsch: "Nimmt man das Konzept der sektorenübergreifenden Notfallversorgung ernst, dann kann es nicht bei der alleinigen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Sicherstellung bleiben."

Wichtig ist der AOK-Gemeinschaft auch: Die integrierten Notfalleinheiten sind kein Bestandteil der Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung beziehungsweise der Krankenhausplanung der Länder. Die Gesundheitskasse verweist in diesem Zusammenhang auf das Krankenhausstrukturgesetz von 2016.

GBA soll abgestuftes System erarbeiten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat mit dieser Reform den Auftrag erhalten, bis 2018 ein abgestuftes System für die hiesigen Notfallstrukturen zu erarbeiten, das erstmals Mindeststandards zur Teilnahme der Kliniken an der stationären Notfallversorgung definiert.

Die Planung der integrierten Notfalleinheiten habe das Stufenkonzept des GBA zu berücksichtigen, betont die AOK-Gemeinschaft. Doch keineswegs müsse künftig jedes Krankenhaus, das an der stationären Notfallversorgung teilnehme, auch eine integrierte Notfalleinheit erhalten.

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