Dürfen Versicherte die Gesundheitskarte zurückweisen?
Das Sozialgericht Düsseldorf befasst sich seit Mittwoch mit der Frage, ob sich Versicherte der E-Card verweigern können.
Veröffentlicht:KÖLN (iss). Vor dem Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat das bundesweit erste Verfahren darüber begonnen, ob gesetzlich Versicherte zum Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verpflichtet werden können. Ein Versicherter aus Wuppertal lehnt die Nutzung der eGK mit Verweis auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Er möchte erreichen, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Frage beschäftigt.
Der Mann wollte von seiner Kasse, der Bergischen Krankenkasse in Solingen, eine Bestätigung haben, dass er die neue Karte nicht bekommt. Das lehnte die Kasse unter Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen ab. Der Mann weigert sich, der Kasse ein Foto für die eGK zur Verfügung zu stellen.
Schon der Stammdatenabgleich liefere über den Zuzahlungsstatus Informationen über die Teilnahme an einem DMP, sagt der Hamburger Rechtsanwalt des Klägers Jan Kuhlmann. Er ist auch IT-Berater und über die Initiative "Stoppt die E-Card" an den Fall gekommen. Dem Argument der Freiwilligkeit der Anwendungen traue der Versicherte nicht, berichtet Kuhlmann. "Wir sehen die Gefahr, dass langfristig ein systemischer Druck entsteht, an bestimmten Behandlungsprogrammen teilzunehmen, die den Einsatz der Karte voraussetzen", so Kuhlmann.
Er will unter anderem beim SG durchsetzen, dass der Mann keine eGK braucht, um medizinisch versorgt zu werden.
Solange sich die gesetzlichen Grundlagen nicht ändern, seien der Kasse die Hände gebunden, sagt eine Sprecherin der Bergischen Krankenkasse. "Wir können dem Versicherten nicht zusagen, dass er die Karte nicht braucht." Bislang hat die Kasse noch keine eGK ausgegeben. Sie hat aber alle Versicherten um ein Foto gebeten, drei Viertel haben es bereits eingeschickt. Wann das SG eine Entscheidung fällt, steht noch nicht fest.