Hygieneplan

Mustervorlage für Praxen

Hygiene nach Plan sollte in jeder Arztpraxis eine Selbstverständlichkeit sein. Doch nicht alle Praxisteams sind Organisationsgenies. Eine Mustervorlage des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte von KVen und KBV leistet hier Abhilfe.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Hygiene sollte in Arztpraxen selbstverständlich sein.

Hygiene sollte in Arztpraxen selbstverständlich sein.

© nicolas_ / Getty Images / iStock

REUTLINGEN. In puncto Praxishygiene wendet sich das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (CoC) mit einem besonderen Service an Praxen niedergelassener Vertragsärzte. Das bei der KV Baden-Württemberg (KVBW) angesiedelte CoC hat eine Mustervorlage zur Erstellung des Hygieneplans zum kostenlosen Download im Internet bereitgestellt.

Ziel ist laut CoC, den Verantwortlichen in Praxen ein Unterstützungs- und Serviceangebot für die Erstellung des praxisinternen Hygieneplans an die Hand zu geben. In der 83 Seiten umfassenden Mustervorlage werden fachübergreifend hygienerelevante Abläufe einer Praxis detailliert dargestellt. Die Regelungen beschreiben allgemeine, aber auch spezielle, Hygienemaßnahmen.

Fokus auch auf Medizinprodukte

Sie berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz und erstrecken sich über:

- Maßnahmen der Basishygiene,

- die baulich-funktionelle Gestaltung,

- die Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten sowie

- die Aufbereitung von semikritischen und kritischen Medizinprodukten.

Bundesweite Aufmerksamkeit zog die KVBW vor drei Jahren mit der Aktions-Offensive "Hygiene KVBW 2014 plus" auf sich, mit dem die KV vorrangig auf Hilfe zur Selbsthilfe setzte (wir berichteten). Nach Beobachtung der KVBW hätten die Praxen im täglichen Hygienemanagement mit zwei Widrigkeiten zu kämpfen: Zum einen bestimme mittlerweile eine Flut von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und Regeln den Praxisalltag. Zum anderen würden die Begehungen durch Regierungspräsidien und Gesundheitsämter in zunehmenden Umfang erfolgen.

Die jüngst veröffentlichte Mustervorlage bildet, wie es im Vorwort heißt, "fachübergreifend Hygieneaspekte einer Praxis ab, die auf der Analyse und Bewertung potenzieller Infektionsgefahren beruhen." Sie berücksichtige die zum Erscheinungstermin aktuellen rechtlichen Vorgaben und gebe den allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik wieder.

Länderspezifische Regeln möglich

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen, die der Mustervorlage zugrundeliegen, seien bundesweit gültige Vorgaben. Somit dienen sie bundesweit allen Praxisteams als Anwendungshilfe. Dennoch müssen Praxisteams eruieren, ob es nicht von ihrem jeweiligen Bundesland erlassene Hygiene-Vorschriften gebe, die zusätzliche länderspezifische Regelungen enthalten – zum Beispiel im Hinblick auf meldepflichtige Krankheiten –, heißt es. Auch könnten Länderbehörden in Bezug auf die Aufbereitung von Medizinprodukten Vorgaben machen, die in der Mustervorlage nicht berücksichtigt sind.

"Es ist daher Pflicht der Leitung der Praxis, sich über Hygiene-Vorgaben auf Landes-, Kreis- oder Kommunalebene zu informieren, um ggf. geforderte Maßnahmen ableiten und im Hygieneplan dokumentieren zu können", so der Hinweis.

Wie das CoC schreibt, ist es beim Hygienemanagement essenziell, die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen. Zudem dürfen in Arztpraxen nur Desinfektionsmittel eingesetzt werden, die VAH-gelistet (Verbund für Angewandte Hygiene) sind. Wurde eine Desinfektion behördlich angeordnet, müssen sie sogar vom Robert Koch-Institut (RKI) gelistet sein. Generell rät das CoC zu einer Wischdesinfektion, um eine inhalative Gefährdung des Personals zu vermeiden. Die Sprühdesinfektion sei nur in Ausnahmefällen und auf kleinen Flächen geboten.

Im Anhang Mustervorlage finden sich individuelle Arbeitsanweisungen zur manuellen Aufbereitung semikritischer und kritischer Medizinprodukte, zum Herstellen einer Reinigungs- oder Desinfektionsmittellösung, zu Verpackungen mit Sterilisationscontainer und -bogen (Diagonal- und Parallelverpackung), zu Verpackungen mit Klarsichtfolien und Papierverpackungen.

Eine Übersicht zu übertragbaren Krankheiten und Erregern ergänzt die Mustervorlage.

Die CoC-Mustervorlage im Internet zum Download: goo.gl/Z6kDae

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Hüft- und Kniegelenkersatz

Endoprothesenregister verzeichnet 2023 Melderekord

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Lesetipps
Ein Mettbrötchen

© juefraphoto / stock.adobe.com

Tödlicher Einzeller im Hirn

Fallbericht: Amöbenenzephalitis nach Verzehr von rohem Fleisch?

Ärztin misst bei einer Patientin den Blutdruck

© goodluz / stock.adobe.com

Unter 120 mmHg

Striktere Blutdruckkontrolle bei Diabetes wohl doch sinnvoll