Der aktuelle Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt auch Einblicke in die Entwicklung bei den Selektivverträgen, vor allem bei den Hausarztverträgen. Die abgebildete Situation hat sich seitdem aber nochmals gewandelt.
Bei den Vertragszahnärzten gibt es einen starken Trend zu mehr intersektoralen Kooperationen. Auch die Zahl angestellter Zahnärzte nimmt zu. Das geht aus dem Jahrbuch 2015 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hervor.
13 neue Leistungssegmente sind von 2009 bis 2013 in den ambulanten GKV-Leistungskatalog aufgenommen worden, vom Umgang mit MRSA bis zur spezialisierten HIV-Versorgung. Hunderttausende Patienten haben bereits profitiert, der Anteil am Honorar ist aber noch gering.
Vertragsärzte können nächstes Jahr zusätzliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen abrechnen. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, wird die Tumordiagnostik mittels Positronen-Emissions-Tomographie (PET) zum 1.
Persönliche Leistungserbringung und persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt sind als Rechtsbegriffe nicht deckungsgleich. Diese auf den ersten Blick banale Erkenntnis zieht einige interessante Konsequenzen nach sich - auch für die Abrechnung.