Mobil vernetzbare Gesundheitsinstrumente wie Blutdruckmessgeräte und Personenwaagen erfahren in Europa trotz ihres Nischendaseins ein starkes Absatzwachstum.
Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch darauf, bis zur endgültigen Klärung datenschutzrechtlicher Fragen ihre alte Krankenversichertenkarte statt der elektronischen Gesundheitskarte benutzen zu können.