Wer in Nordrhein-Westfalen an COVID-19 erkrankt ist, muss sich nach fünf Tagen Isolierung nicht mehr freitesten – außer er oder sie arbeitet in einer medizinischen Einrichtung.
Die TK hat mit drei Fachkliniken einen Vertrag zur Erhöhung der Qualität in der Knie- und Hüftendoprothetik geschlossen. Instrumente sind ein Patientenmonitoring und die ergebnisorientierte Vergütung.