Nordrhein-Westfalen will über den Bundesrat erreichen, dass selbstständig tätige Frauen wie niedergelassene Ärztinnen beim Mutterschutz nicht länger benachteiligt werden. Der Hartmannbund begrüßt den Vorstoß.
Apotheken eines gemeinsamen Betreibers müssen nicht in benachbarten Kreisen liegen. Es kommt auf die Erreichbarkeit an, urteilte nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf.