Krankenhausreform

Fachärzte sehen Ausschluss vulnerabler Patienten von Hybrid-DRG als beendet an

Am Freitag will der Bundestag nach langem Streit einen Haken an das Krankenhausreformanpassungsgesetz machen. Fachärzteverbände weisen nun auf eine wichtige Änderung hin. Diese betrifft Kinder und Menschen mit Behinderungen.

Veröffentlicht:
Ein weiß-blaues Schild, das zum Wartebereich Ambulantes Operieren hinweist.

Ambulant vor stationär: Fachärzte sehen einen wichtigen Schritt hin zu mehr Versorgungsgerechtigkeit getan.

© Klaus Rüschhoff, Springer Medizin

Berlin. Es ist ein schmaler Satz, aber er entfaltet große Wirkung: „Der Ausschluss von Kindern und Menschen mit Behinderung von den Hybrid-DRG wird gestrichen“, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Änderungsantrag 24 zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG).

Heißt: Mit Inkrafttreten des KHAG wird die bisherige pauschale Ausschluss von Kindern und Menschen mit Behinderungen als besonders vulnerablen Patientengruppen aus der sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f SGB V wieder beendet.

Der Ausschluss sei „von Anfang an medizinisch nicht haltbar, versorgungspolitisch widersprüchlich und sozialpolitisch nicht vermittelbar“ gewesen, kommentiert der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Dr. Dirk Heinrich. Union und SPD würden einen „schweren Fehler“ des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beheben.

Lesen sie auch

Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen, der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands sowie der Berufsverband niedergelassener Chirurgen stufen die Änderung als richtig und überfällig ein.

Das Reformgesetz der Koalition – das KHAG – hatte bis zuletzt für Streit zwischen Bund und Ländern gesorgt. Kritiker fürchten eine Verwässerung der 2024 verabschiedeten Krankenhausreform der „Ampel“. Am Freitag (6. März) will der Bundestag das von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingebrachte KHAG abschließend beraten. Anschließend muss der Bundesrat noch sein Plazet geben.

In einer gemeinsamen Mitteilung betonen die Ärzteverbände, die Hybrid-DRG seien eingeführt worden, um Behandlungen, die medizinisch sicher ambulant erbracht werden können, sektorenübergreifend einheitlich zu vergüten.

Lesen sie auch

Gerade Kinder und Menschen mit Behinderungen profitierten von kurzen ambulanten Eingriffen. „Sie bedeuten weniger psychische Belastung und ermöglichen die Betreuung im vertrauten familiären Umfeld statt im Krankenhaus.“

Nun komme es auf schnelle Umsetzung an. Man erwarte, so SpiFa-Chef Heinrich, dass GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft Festlegung und Abrechnung von Hybrid-DRG für Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen noch dieses Jahr „unmittelbar auf den Weg bringen“. (hom)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

© Olia / Generated with AI / stock.adobe.com

Neurologische Entwicklungsstörung

Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein