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Krankenhausreform

Fachärzte sehen Ausschluss vulnerabler Patienten von Hybrid-DRG als beendet an

Am Freitag will der Bundestag nach langem Streit einen Haken an das Krankenhausreformanpassungsgesetz machen. Fachärzteverbände weisen nun auf eine wichtige Änderung hin. Diese betrifft Kinder und Menschen mit Behinderungen.

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Ein weiß-blaues Schild, das zum Wartebereich Ambulantes Operieren hinweist.

Ambulant vor stationär: Fachärzte sehen einen wichtigen Schritt hin zu mehr Versorgungsgerechtigkeit getan.

© Klaus Rüschhoff, Springer Medizin

Berlin. Es ist ein schmaler Satz, aber er entfaltet große Wirkung: „Der Ausschluss von Kindern und Menschen mit Behinderung von den Hybrid-DRG wird gestrichen“, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Änderungsantrag 24 zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG).

Heißt: Mit Inkrafttreten des KHAG wird die bisherige pauschale Ausschluss von Kindern und Menschen mit Behinderungen als besonders vulnerablen Patientengruppen aus der sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f SGB V wieder beendet.

Der Ausschluss sei „von Anfang an medizinisch nicht haltbar, versorgungspolitisch widersprüchlich und sozialpolitisch nicht vermittelbar“ gewesen, kommentiert der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Dr. Dirk Heinrich. Union und SPD würden einen „schweren Fehler“ des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beheben.

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Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen, der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands sowie der Berufsverband niedergelassener Chirurgen stufen die Änderung als richtig und überfällig ein.

Das Reformgesetz der Koalition – das KHAG – hatte bis zuletzt für Streit zwischen Bund und Ländern gesorgt. Kritiker fürchten eine Verwässerung der 2024 verabschiedeten Krankenhausreform der „Ampel“. Am Freitag (6. März) will der Bundestag das von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingebrachte KHAG abschließend beraten. Anschließend muss der Bundesrat noch sein Plazet geben.

In einer gemeinsamen Mitteilung betonen die Ärzteverbände, die Hybrid-DRG seien eingeführt worden, um Behandlungen, die medizinisch sicher ambulant erbracht werden können, sektorenübergreifend einheitlich zu vergüten.

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Gerade Kinder und Menschen mit Behinderungen profitierten von kurzen ambulanten Eingriffen. „Sie bedeuten weniger psychische Belastung und ermöglichen die Betreuung im vertrauten familiären Umfeld statt im Krankenhaus.“

Nun komme es auf schnelle Umsetzung an. Man erwarte, so SpiFa-Chef Heinrich, dass GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft Festlegung und Abrechnung von Hybrid-DRG für Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen noch dieses Jahr „unmittelbar auf den Weg bringen“. (hom)

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