Gesundheitliche Risiken
Lauterbach will Lachgas und K.o.-Tropfen verbieten
Man kann es an Kiosken und Automaten kaufen – dabei ist Lachgas durchaus gefährlich. Gesundheitsminister Lauterbach strebt deshalb ein Verkaufsverbot an. Bei dieser Gelegenheit soll auch ein Verbot von K.o.-Tropfen ins Gesetzblatt.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Die Bundesregierung will insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Folgen des Konsums von Lachgas schützen. Deshalb berät sie derzeit über eine Gesetzesänderung, mit der der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verboten wird. Das Verbot soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Zudem will Berlin auch die Abgabe von Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (sogenannte K.o.-Tropfen) verbieten. Beim Konsum dieser Stoffe kann es zur Gefahr eines Komas, einer Bradykardie oder einer Hypothermie kommen. Zudem spielen GBL und BDO als sogenannte Vergewaltigungsdrogen auch bei Sexualstraftaten eine Rolle.
Offenbar ist auch geplant, dass die industrielle, gewerbliche und wissenschaftliche Nutzung von Lachgas, GBL und BDO weiter möglich sein soll – also dann, wenn ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Am 14. Juni hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung gebeten, rechtliche Rahmenbedingungen zu prüfen, „um den Verkauf von Lachgas, insbesondere an Kinder und Jugendliche, soweit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird.“ Minister Lauterbach hatte zuletzt betont: „Es ist nicht vertretbar, dass Lachgas in Automaten oder Spätis an Kinder und Jugendliche verkauft wird. Lachgas klingt lustig und ungefährlich, ist es aber nicht.“
Begleitetes Trinken soll ebenfalls untersagt sein
Zudem verlangt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein Verbot des „begleiteten Trinkens“ von 14- bis 16-Jährigen. „Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben. Das begleitete Trinken sollte untersagt werden“, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Die Anwesenheit von Erwachsenen ändere nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche in Deutschland ab 16 Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen. Ist eine „sorgeberechtigte Person“ – also etwa Vater oder Mutter – dabei, dürfen sie dies bereits ab 14 Jahren.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, begrüßte die Ankündigungen Lauterbachs – und reagierte frei nach Schiller: „Spät kommt er, doch er kommt.“
Lauterbach hätte beides auch vor der Sommerpause mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) verbinden können, sagte Sorge. „Stattdessen dürfte es jetzt mindestens Herbst werden, bis sich das Parlament damit befassen kann. Hier geht viel wertvolle Zeit verloren, die wir beim Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht haben.“ (bwa/hom)