Lösungsansätze

Organspende nach Herzstillstand: Studie sieht zusätzliches Potenzial für Deutschland

Derzeit ist die Organspende nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall die einzige rechtlich zulässige Form. Was wäre, wenn eine Spende auch nach Herz-Kreislaufstillstand möglich wäre? Simulationen auf Basis europäischer Daten.

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Notfall im Krankenhaus. Wäre die Einführung der kontrollierten Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand auch eine Option für Deutschland? (Symbolbild mit Fotomodellen)

Notfall im Krankenhaus. Wäre die Einführung der kontrollierten Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand auch eine Option für Deutschland? (Symbolbild mit Fotomodellen)

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Kiel. In Deutschland besteht bekanntermaßen seit Jahren ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Verstorbene dürfen in Deutschland ja dann Organe spenden, wenn dies ihrem zuvor geäußerten oder mutmaßlichen Wunsch entspricht und der Tod irreversibel eingetreten ist.

Derzeit ist die Organspende nach dem irreversiblen Hirnfunktionsausfall die einzige rechtlich zulässige Form der Spende von Verstorbenen. Daran erinnert die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in einer Mitteilung.

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In vielen anderen Ländern ist zusätzlich die kontrollierte Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand (HKS; controlled donation after circulatory death, cDCD) geregelt und etabliert. Eine aktuelle Studie der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) in Zusammenarbeit mit der Eurotransplant International Foundation (Leiden, Niederlande) hat untersucht, welches Potenzial eine Indikationserweiterung auf die kontrollierte Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand für Deutschland hätte.

Grundlage waren retrospektive Daten aus neun europäischen Ländern sowie simulationsgestützte Modelle zur Entwicklung von Transplantationszahlen und Wartelisten (Dtsch Arztebl Int 2026; 123: 207-212).

60 Prozent mehr Nierentransplantationen möglich?

Die Ergebnisse zeigen, dass die Einführung der HKS-Spende die Zahl verfügbarer Spenderorgane in Deutschland deutlich erhöhen könnte. Der Effekt hänge jedoch stark von organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab, heißt es in der Mitteilung weiter.

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Besonders ausgeprägt war dieser Effekt in Modellen, die sich an Ländern wie Spanien oder der Schweiz orientieren. Zwei Beispiele aus den Modellrechnungen für das Jahr 2023: Unter Annahmen wie in der Schweiz wären demnach etwa 35 Prozent mehr Leber- und 60 Prozent mehr Nierentransplantationen möglich gewesen.

In einem Szenario wie in Tschechien ergäbe sich ein Plus von rund 10 Prozent bei Lebertransplantationen und rund 30 Prozent bei Nierentransplantationen.

Deutschland geht Sonderweg

„Wir haben diese Studie vor dem Hintergrund des anhaltenden Organmangels durchgeführt, da Deutschland im Gegensatz zu den meisten seiner Nachbarländer durch den Verzicht auf die HKS-Spende einen Sonderweg geht“, wird Dr. Friedrich von Samson-Himmelstjerna in der Mitteilung zitiert. Der wissenschaftliche Mitarbeiter an der Medizinischen Fakultät der CAU ist gemeinsam mit dem Eurotransplant-Wissenschaftler Hans de Ferrante, PhD, Erstautor der Studie.

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Bisherige Diskussionen konzentrierten sich meist auf andere Lösungsansätze, um den Organmangel abzumildern. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass die kontrollierte Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand ein relevantes zusätzliches Potenzial bietet. Ihr sollte ein größerer Stellenwert in der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung eingeräumt werden“, so der Arzt und Wissenschaftler. (eb/otc)

Organentnahme hier und anderswo

Hierzulande darf eine Organentnahme nach dem Tod derzeit nur erfolgen, wenn Ärztinnen und Ärzte den Tod als irreversiblen Ausfall der gesamten Hirnfunktionen festgestellt haben.

Die Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand ist in vielen europäischen Ländern und auch beispielsweise in Japan, den Vereinigten Staaten von Amerika und Australien etabliert und wird dort unter unterschiedlichen Protokollen durchgeführt. Dabei wird der Tod anhand des dauerhaften Ausfalls der Kreislauffunktion festgestellt.

Nach einer definierten Beobachtungszeit ohne Wiederbelebung kann die Organentnahme erfolgen. Diese Todeskonstellation ist nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland keine Grundlage für eine Organspende.

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