Kommentar zur Ethikrat-Entscheidung
Wann Zwang ausgeübt werden darf
Ohne Frage: es ist eine schwierige Situation – für alle Beteiligten. Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Dazu hat der Deutsche Ethikrat Stellung genommen. Und die Hürden werden hoch gelegt, selbstverständlich, weil es in Konsequenz um einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht betroffener Personen geht.
Dennoch: „Beharrliche Überzeugungsarbeit“ als Kategorie einzuführen, um Zwangsmaßnahmen abzuwenden, mag den Menschen in solchen Einrichtungen nicht fremd sein. Das ist ihr Job! Vielmehr brauchen sie Unterstützung bei der Beurteilung der Fähigkeit zur Selbstbestimmung, um zu entscheiden, wann Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden dürfen und wann nicht. Es geht oft um Minuten, in denen in der Regel wenig Zeit für ethische Diskurse bleibt.
Ja, es ist richtig: Demütigung, Traumatisierung und Vertrauensverlust können zum Schicksal der Betroffenen werden. Dabei sollte man aber auch die professionell Sorgenden nicht aus dem Blick verlieren.
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