Kommentar zur Ethikrat-Entscheidung

Wann Zwang ausgeübt werden darf

Von Wolfgang  van den Bergh Veröffentlicht:

Ohne Frage: es ist eine schwierige Situation – für alle Beteiligten. Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Dazu hat der Deutsche Ethikrat Stellung genommen. Und die Hürden werden hoch gelegt, selbstverständlich, weil es in Konsequenz um einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht betroffener Personen geht.

Dennoch: „Beharrliche Überzeugungsarbeit“ als Kategorie einzuführen, um Zwangsmaßnahmen abzuwenden, mag den Menschen in solchen Einrichtungen nicht fremd sein. Das ist ihr Job! Vielmehr brauchen sie Unterstützung bei der Beurteilung der Fähigkeit zur Selbstbestimmung, um zu entscheiden, wann Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden dürfen und wann nicht. Es geht oft um Minuten, in denen in der Regel wenig Zeit für ethische Diskurse bleibt.

Ja, es ist richtig: Demütigung, Traumatisierung und Vertrauensverlust können zum Schicksal der Betroffenen werden. Dabei sollte man aber auch die professionell Sorgenden nicht aus dem Blick verlieren.

Lesen Sie dazu auch: Ethikrat: Zwangsmaßnahmen dürfen nur Ultima ratio sein

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Mediensucht, Depressionen, HPV-Impfung

DAK baut Vorsorgeangebot in Kinder- und Jugendarztpraxen aus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung