Anwalt muß Mandanten auf Frist hinweisen
SAARBRÜCKEN (dpa). Ein Rechtsanwalt muß seinen Mandanten auch auf geltende Fristen hinweisen. Andernfalls stehen einem Betroffenen Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung zu, wenn beispielsweise eine Versicherung nach Fristablauf nicht mehr zur Leistung bereit ist, urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken.