Glaukomfrüherkennung
Augenärzte sehen sich in IGeL-Praxis bestätigt
Die Glaukomfrüherkennung als IGeL sei „augenärztlich geboten“, bekräftigt der Bundesgerichtshof in einem Urteil. Augenärzte sehen sich in ihrem Kurs bei Selbstzahlerleistungen bestätigt.