Tötungsvorsatz nicht nachweisbar
BGH: Kein Mordurteil gegen „falsche Ärztin“ von Fritzlar
Eine Frau arbeitet als Ärztin, obwohl sie nie Humanmedizin studiert hat. Drei Patienten sterben, doch einen Tötungsvorsatz können Gerichte nicht erkennen: Die Verurteilung wegen Mordes wird aufgehoben.


