Urteil
BSG-Richter zur Sozialversicherungspflicht: Sprechstundenvertretung gegen Umsatzbeteiligung ist abhängig beschäftigt
Ist eine Sprechstundenvertretung sozialversicherungspflichtig? Wenn sie gegen eine Umsatzbeteiligung in einer anderen Praxis arbeitet dann ja, so das Bundessozialgericht. Das gilt um so mehr, wenn keine Arbeitgeberfunktion erkennbar ist.