Urteil

Bundessozialgericht: Schwerste Behinderung führt nicht immer zu Pflegegrad 5

Ein Kläger mit angeborener Verkürzung der Arme und Beine erhält nicht die höchste Pflegestufe, weil er mittels Hilfsmitteln und angelernten Fähigkeiten Alltag teils selbstständig bewältigen kann.

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