Urteil
Bundessozialgericht: Schwerste Behinderung führt nicht immer zu Pflegegrad 5
Ein Kläger mit angeborener Verkürzung der Arme und Beine erhält nicht die höchste Pflegestufe, weil er mittels Hilfsmitteln und angelernten Fähigkeiten Alltag teils selbstständig bewältigen kann.