Urteil zu Alternativmedizin

Blutentnahme durch Heilpraktiker nur bei anerkannter Zubereitung!

Ohne homöopathische Zubereitung keine Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker: Das sagt ein aktuelles Urteil des OVG Münster. Rechtswirkung hat es aber zunächst nur für die klageführenden Heilkundler.

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