Urteil zu Alternativmedizin
Blutentnahme durch Heilpraktiker nur bei anerkannter Zubereitung!
Ohne homöopathische Zubereitung keine Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker: Das sagt ein aktuelles Urteil des OVG Münster. Rechtswirkung hat es aber zunächst nur für die klageführenden Heilkundler.