Abrechnung

Gendiagnostik: OMIM®-Kodierungssystem ab Sommer nicht mehr nutzbar

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Berlin. Bei der Abrechnung gendiagnostischer Leistungen greift ab Juli 2025 teilweise eine neue Kodierung. Darauf weist die KBV hin. Genauer läuft im kommenden Sommer der Vertrag über die Nutzung des OMIM®-Kodierungssystems aus. Für bestimmte human- und tumorgenetische Untersuchungen müssten Ärztinnen und Ärzte deshalb ab 1. Juli Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee verwenden.

Hintergrund ist, dass die KBV bislang mit der Johns-Hopkins-Universität einen Lizenzvertrag zur Nutzung der OMIM®-Kodierung in der vertragsärztlichen Versorgung laufen hatte. Bereits im letzten Jahr hätte zur weiteren Nutzung eine Vertragsverlängerung angestanden. Dies sei seitens der amerikanischen Universität jedoch nur zu „erheblich geänderten“ Vertragsbedingungen möglich gewesen, so die KBV. Die Körperschaft hatte sich daher gegen die Lizenzverlängerung entschieden.

Mit einem aktuellen Beschluss des Bewertungsausschusses wurden nun die entsprechenden Änderungen im EBM festgezurrt. Die Kodierung nach OMIM wurde aus den Abschnitten 11.3, 11.4 und 19.4 EBM gestrichen und durch die vom HUGO Gene Nomenclature Committee (HGNC) zur Verfügung gestellten Gensymbole ausgetauscht. Für die Leistungen in diesen Kapiteln sind Kodierungen als zusätzliche Abrechnungsbegründung anzugeben.

Abrechnungsprozesse human- und tumorgenetischer Leistungen, die vor dem 1. Juli 2025 durchgeführt und mit OMIM®-Kodes gekennzeichnet werden, sind laut KBV aber auch im dritten Quartal oder später gewährleistet. Eine Vereinbarung mit der Johns-Hopkins-Universität sehe vor, dass die OMIM®-Stammdaten erst dann gelöscht werden müssten, wenn alle Abrechnungsprüfungen abgeschlossen sind. (eb)

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