Prominenz
Gericht: Dienstenthebung des Virologen Kekulé ist rechtens
Virologe Alexander Kekulé darf an der Halle Uni weder forschen noch lehren. Das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigte nun die Entscheidung der Uni Halle, die Kekulé mittlerweile auch mit weniger Gehalt bezahlt.
Veröffentlicht:Magdeburg. Die Entscheidung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, den Virologen Alexander Kekulé aus dem Dienst zu entheben, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Magdeburg richtig gewesen.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) handelt es sich bei der am Donnerstagabend veröffentlichten Entscheidung zu einem Professor der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg um den in der Corona-Pandemie bundesweit bekannt gewordenen Wissenschaftler. Der 64-Jährige soll nach Ansicht der Uni Halle seine Lehrverpflichtungen nicht ausreichend erfüllt haben. Von Kekulé selbst gab es bis Freitagmittag zunächst keine Stellungnahme.
Die Uni hatte bereits im Dezember 2021 eine „vorläufige Dienstenthebung“ erlassen. Seitdem darf Kekulé an der Uni nicht mehr forschen und lehren. Im April 2022 hatte die Universität nach Angaben des Gerichts zufolge entschieden, 20 Prozent seiner Dienstbezüge einzubehalten. Kekulé hatte sich mit einem Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz an das Verwaltungsgericht in Magdeburg gewandt.
Lehrverpflichtung nicht nachgekommen?
Das Gericht sah aber laut Mitteilung vom Donnerstagabend „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Dienstenthebung. Es sei derzeit „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe“, hieß es in der Mitteilung. Dies rechtfertige die Prognose, „dass der Antragsteller wahrscheinlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde“.
Das Gericht bezog sich auf Unterlagen zu disziplinarrechtlichen Ermittlungen. Diese ließen den Schluss zu, dass der Professor seiner Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020 nicht selbst nachgekommen sei, sondern die Durchführung der Vorlesungen delegiert habe. Weiter hieß es: „In diesem Zusammenhang sei kritisch zu beleuchten, dass der Antragsteller aus einem zeitweiligen Krankenstand heraus zwar an der Erstellung verschiedener Podcast-Folgen mitgewirkt, aber eine Vorbereitung digitaler Vorlesungen unterlassen habe“. Kekulé hat beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) einen Podcast, bei dem er sich zu Fragen rund um die Pandemie äußert. Die jüngste Folge ist am 13. Juli dieses Jahres erschienen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Den Angaben des Gerichts zufolge handelt es sich um ein sogenanntes vorläufiges Rechtsschutzverfahren. Eine mündliche Verhandlung habe es nicht gegeben. Kekulé kann demnach gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Geschehe dies, bleibe die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt abzuwarten, erklärte eine Sprecherin der Uni Halle am Freitag.
Kritik an Pandemiemanagement
Kekulé erklärte 2021, der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts. Die Universität versuche offensichtlich, ihn mit Vorwürfen loszuwerden, hatte er der dpa kurz nach der Dienstenthebung gesagt. Kekulé wurde vor vielen Jahren Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universität. Er hatte früh vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Zudem kritisierte er Politik und Wissenschaft bei der Bekämpfung der Pandemie.
Der Wissenschaftler ist regelmäßig Gast in Talk-Runden im Fernsehen. Von 2003 bis 2015 war er Mitglied der Schutzkommission im Bundesinnenministerium, die die Bundesregierung in wissenschaftlichen Fragen zum Zivilschutz und der Katastrophenhilfe beriet. Die Kommission wurde 2015 aufgelöst. (dpa)