Auch rückwirkend ansetzbar
KBV und Kassen einigen sich auf Hygienezuschläge für ambulante Operationen
Für ambulante Operationen können Praxen jetzt Hygienezuschläge abrechnen. Da sie rückwirkend zu Januar gelten, sollen die KVen sie in den schon erfolgten Abrechnungen automatisch berücksichtigen.