Kosmetikerin darf nicht Falten unterspritzen
KÖLN (iss). Das Unterspritzen von Falten ist eine Ausübung der Heilkunde und darf deshalb von Kosmetikerinnen nicht ausgeführt werden. Die Tätigkeit setze mindestens eine Heilpraktiker-Erlaubnis voraus, stellte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Beschluß fest.