Krankschreiben nach Schönheits-Op - das ist nicht erlaubt!
BONN (msc). Ärzte dürfen Patienten in der postoperativen Erholungsphase nach einer Schönheits-Op nicht mit dem üblichen gelben Zettel krankschreiben. Operateure müssen vor einem medizinisch nicht-indizierten Eingriff ihre Patienten auf diesen Umstand hinweisen. Davon ist der auf Arztrecht spezialisierte Bonner Anwalt Dr. Ingo Pflugmacher überzeugt.