Bundesarbeitsgericht

Medizinischer Dienst darf AU auch der eigenen Mitarbeiter prüfen

Prüft eine MD-Mitarbeiterin die Arbeitsunfähigkeit eines Kollegen, bekommt der Arbeitgeber Zugang zu dessen Gesundheitsdaten. In engem Rahmen sei das zulässig, so jetzt das Bundesarbeitsgericht.

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