Verwaltungsgerichtsurteil
Studierende müssen Prüfunfähigkeit unverzüglich anzeigen
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage einer Medizinstudentin abgelehnt, die wegen stark psychischer Belastung durch die COVID-19-Pandemie von einer Klausur im Nachhinein zurücktreten wollte. Die Klägerin hätte rechtzeitig bei Prüfungsbeginn oder aber gegebenenfalls noch während der Prüfung ihren Rücktritt erklären können.