Vor Ruhestand kurz ins MVZ
(Un-)gewollte Lücke im Gesetzestext
Hat der Gesetzgeber zwölf Jahre lang übersehen, dass Ärzte ihren Sitz nach nur kurzzeitiger Anstellung an Versorgungszentren oder Gemeinschaftspraxen weitergeben? Nein, er hat genau dies ermöglichen wollen, glaubt Gastautor Dr. Ingo Pflugmacher.