Urteil
Verlust aus GmbH-Kredit mindert Steuerlast nicht mehr
Verluste aus Gesellschafter-Darlehen oder -Bürgschaften an eine GmbH – beispielsweise auch eines MVZ – lassen sich künftig nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen.
Verluste aus Gesellschafter-Darlehen oder -Bürgschaften an eine GmbH – beispielsweise auch eines MVZ – lassen sich künftig nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen.
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