Landessozialgericht Baden-Württemberg
Zweite Leichenschau ist nicht sozialversicherungspflichtig
Eine von der Gemeinde zur Leichenschau vor einer Feurbestattung ermächtigte Ärztin gilt als selbständig tätig.
Eine von der Gemeinde zur Leichenschau vor einer Feurbestattung ermächtigte Ärztin gilt als selbständig tätig.
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