Das gilt 2015

AOK-Bundesverband gibt Übersicht von A bis Z

Veröffentlicht:

Was ändert sich, was bleibt im neuen Jahr in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Beiträgen, Zuschüssen und Leistungen? Antworten darauf gibt die Übersicht vom AOK-Bundesverband "Von A(rzneimittel) bis Z(uzahlung) - das gilt 2015".

So steigt etwa die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4050 Euro auf 4125 Euro monatlich. In der Pflegestufe 0 gibt es für Sachleistungen im kommenden Jahr 231 Euro monatlich. (eb)

Schlagworte:
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Toralf Schwarz

© Porträt: B. Borschel, Leipzig | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

„ÄrzteTag“-Podcast

Sind Diabetologen erleichtert über das Aus der Ampelkoalition, Herr Schwarz?

Eine schwangere Frau sitzt auf dem Fussboden ihres Wohnzimmers und liest die Packungsbeilage eines Medikaments. 

Usage: Online (20210812)

© Christin Klose / dpa Themendiens

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen