Das gilt 2015
AOK-Bundesverband gibt Übersicht von A bis Z
Was ändert sich, was bleibt im neuen Jahr in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Beiträgen, Zuschüssen und Leistungen? Antworten darauf gibt die Übersicht vom AOK-Bundesverband "Von A(rzneimittel) bis Z(uzahlung) - das gilt 2015".
So steigt etwa die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4050 Euro auf 4125 Euro monatlich. In der Pflegestufe 0 gibt es für Sachleistungen im kommenden Jahr 231 Euro monatlich. (eb)