Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, über die Bilanz von Karl Lauterbach und über die Forderungen der AOK-Gemeinschaft an die nächste Regierung.
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In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Die AOK-Gemeinschaft will mit Vorschlägen für eine künftige Bundesregierung dazu beitragen, dass Bürgern künftig ein leistungsfähiges Gesundheits- und Pflegesystem zur Verfügung steht.
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Im Projekt „Zugangsoptimierte Arbeitsfähigkeitsorientierte Rehabilitation“ (ZAR) soll Patienten mit chronischen Rückenschmerzen frühzeitig eine medizinische Rehabilitation angeboten werden. Dazu werden mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) die Routinedaten der Versicherten ausgewertet und in der Folge die Betroffenen proaktiv angeschrieben.
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Rückenschmerzen gehören zu den häufigstenGründen für Arbeitsunfähigkeit. AOK Bayern und DRV- Nordbayern wollen helfen, die Zahl der Menschen, die krankheitsbedingt langzeitarbeitslos sind oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, zu senken.
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Die Nettoausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind 2023 auf 54,0 Milliarden Euro gestiegen. Damit liegen die Ausgaben um 74,0 Prozent höher als vor zehn Jahren.
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Der von 14 regionalen Tageszeitungen aus Baden-Württemberg verliehene Wirtschaftspreis „Schwarzer Löwe“ in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ ging in diesem Jahr unter anderem an die AOK.
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Die Dermatologin und Universitätsprofessorin Carola Berking über Möglichkeiten, Menschen zur Hautkrebsfrüherkennung zu motivieren und neue Methoden der Hautkrebstherapie.
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2023 haben mehr gesetzlich Versicherte Krebs-Früherkennungsuntersuchungen genutzt als im Jahr zuvor. Das zeigt eine Analyse von AOK-Bundesverband und Deutscher Krebsgesellschaft.
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Die Anhebung von Mindestmengen sorgt dafür, dass ab 2025 mehr komplexe und planbare Op an Klinikstandorten mit hohen Fallzahlen erfolgen. G-BA-Chef Josef Hecken erläutert die Kriterien für die Festlegung der Untergrenzen.
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Die Anhebung der Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs führt 2025 zu einer deutlichen Veränderung der Versorgung. Das belegen Daten der AOK-Mindestmengen-Transparenzkarte.
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