Rheinland/Hamburg

AOK darf weiterhin Wahltarife anbieten

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Die AOK Rheinland/Hamburg darf weiterhin Wahltarife zur Kostenerstattung zusätzlicher Leistungen anbieten.Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.

Das private Versicherungsunternehmen Continentale hatte dagegen geklagt, dass die AOK als gesetzliche Krankenversicherung Wahltarife zur zusätzlichen Absicherung im Krankheitsfall anbietet.

Nach Ansicht des Gerichtes bewegen sich die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg jedoch im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Insbesondere konnte das Gericht keinen Verstoß gegen das Quersubventionierungsverbot erkennen.

Die von der Continentalen vorgebrachten weiteren Argumente, dass es durch das Angebot der Wahltarife zu einem Wettbewerbsnachteil für die PKV komme und die AOK Rheinland/Hamburg gegen das Grundgesetz sowie das EU- und Wettbewerbsrecht verstoße, sah das Gericht ebenfalls nicht als begründet an.

Alle acht Wahltarife zur Kostenerstattung, die die AOK Rheinland/Hamburg derzeit anbietet, seien laut dem Urteil rechtens, meldet die AOK. (eb)

Jetzt abonnieren
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Nahaufnahme wie eine Ärztin den Bluterguss am linken Auge eines Mädchens untersucht.

© Gecko Studio / stock.adobe.com

Screeninghilfe

Kindesmisshandlung identifizieren? Eine Diagnosemethode greift Ärzten unter die Arme

Dorian Recker

© Stefan Durstewitz

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht