Behandlungsfehler
AOK fordert neue Fehlerkultur
Behandlungsfehler oder Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte betreffen nicht nur die Patienten. Sie können auch bei Ärzten zu Verunsicherung führen. Die AOK setzt sich für mehr Klarheit und schnellere Abläufe ein. Eine neue Bundesregierung sollte das Thema zügig angehen, fordert die Krankenkasse.
Veröffentlicht:Berlin. Der Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist eine Herausforderung für Ärzte und Patienten. Während Patienten den Sachverhalt aus medizinischer Sicht meist nicht einschätzen können, stellen sich für Ärzte unter anderem Fragen zur Haftung. Hier braucht es mehr Klarheit und Unterstützung für beide Seiten, so die AOK.
In ihrem nun vorgelegten Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte fordert die Krankenkasse unter anderem Nachbesserungen zur leichteren Beweisführung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern und zur Verkürzung der Verfahren. „Nach der Wahl ist die neue Bundesregierung gefordert, dieses Thema endlich anzupacken und das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln“, sagt AOK-Vorstand Martin Litsch. Denn nach wie vor haben Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler oder einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder ein Arzneimittel vermuten, in vielen Fällen Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte. „Die Liste der Probleme, mit denen Betroffene zu kämpfen haben, wird immer länger“, so Litsch.
Patienten fühlen sich allein gelassen
Konrad Paulenz leitet bei der AOK Rheinland/Hamburg die zuständige Fachabteilung „Operatives Recht“ und hat in dieser Funktion viel Erfahrung im Umgang mit Behandlungs- und Pflegefehlern gesammelt. Aus zahlreichen Gesprächen mit Versicherten weiß er, dass sie die Ursache von Beschwerden in der Regel nicht zuordnen können. „In der Praxis ist es oft so, dass Patienten nicht wissen, ob ihr Zustand von einer Komplikation oder von einem Fehler herrührt. Allerdings trauen sie sich auch oft nicht, ihren Arzt direkt danach zu fragen, ob es einen Behandlungsfehler gegeben haben kann. Und dann berichten sie im Gespräch mit uns, dass sie sich von ihrem Arzt nicht ausreichend informiert fühlen.“ Wichtig wäre es deshalb laut Paulenz, „dass Ärzte die Patienten ungefragt umfassend informieren“.
Vor allem in Kliniken sei es für Patienten mitunter schwierig, die richtigen Ansprechpartner zu finden. Deshalb berieten sich misstrauisch gewordene Patienten oft mit Dritten, „zum Beispiel mit uns“, so Paulenz. Bei der AOK Rheinland/Hamburg, aber auch bei anderen Krankenkassen, unterstützen spezialisierte Beschäftigte Hilfesuchende seit über 20 Jahren dabei, einen Verdacht auf mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler zu klären. „Wir prüfen, ob der vorgeworfene Gesundheitsschaden auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Wenn kein Behandlungsfehler vorliegt, versuchen wir, den Versicherten die gutachterlichen Einschätzungen des Ergebnisses zu erklären. Erhärtet sich jedoch ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler, unterstützen wir die Betroffenen bei der Verfolgung möglicher Schadensersatzansprüche“.
Knackpunkt Kausalität
Eine der wichtigsten Forderungen der AOK für mehr Patientenrechte betrifft Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden. Bislang gilt dieser Nachweis erst dann als geführt, wenn für die Kausalität eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt wird. Deshalb schrecken viele Patienten davor zurück, Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. „Damit sie ihre berechtigten Schadenersatzansprüche durchsetzen können, muss diese juristische Schwelle abgesenkt werden“, fordert AOK-Vorstand Litsch.
Als Beispiel für einen solchen Fall berichtet Paulenz von der Leidensgeschichte einer Versicherten, die einige Jahre nach dem Einsetzen einer beidseitigen Hüftprothese Beschwerden durch Metallabrieb hatte. „Obwohl die Serie dieser Endoprothesen wegen erhöhten Metallabriebs vom Markt zurückgerufen worden waren, konnte die Versicherte keinen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch durchsetzen. Da die Implantation der Hüftpfannen mit einem grenzwertigen Inklinationswinkel erfolgte und die Versicherte etwas übergewichtig war, bestritt der Medizinproduktehersteller trotz eines wissenschaftlichen Gutachtens über den Metallabrieb die Kausalität“, sagt Paulenz.
Trotz Gutachten kein Schadenersatz
„Dreieinhalb Jahre nach der Revisionsoperation, nach einer Reha und vier Gutachten hat die Versicherte keinen Schadenersatz bekommen. Die Versichertengemeinschaft der AOK hat indes Kosten von über 24.000 Euro für die beidseitige Neuversorgung übernommen“, so Paulenz weiter.
Oft entscheidet sich erst im Gespräch mit Versicherten oder im Rahmen der Aufklärung der Geschehnisse, ob es sich um einen möglichen Behandlungsfehler oder einen Medizinproduktschaden handelt. Zur Klarstellung spricht sich die AOK in ihrem Positionspapier unter anderem dafür aus, dass die Unterstützung der Versicherten bei Medizinproduktschäden als Aufgabe der Krankenkassen in den Paragrafen 66 des SGB V aufgenommen wird. „Angesichts der steigenden Zahl von Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte muss es auch in diesem Bereich einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen geben. Gerade beim Thema Medizinprodukte können wir den oftmals überforderten Patientinnen und Patienten mit unserer über Jahre aufgebauten Fachkompetenz wertvolle Hilfe leisten“, erläutert Litsch.
AOK wünscht sich mehr Daten
Bereits seit 2019 fordert die AOK darüber hinaus, dass die Zerstörung oder Entsorgung fehlerhafter Medizinprodukte, die oft ohne Einwilligung der Versicherten erfolgt, unterbunden und sanktioniert wird. Zudem übermitteln Krankenhäuser, die beispielsweise die Implantation einer Hüftprothese mit der Krankenkasse abrechnen, bisher keine konkreten Informationen zum implantierten Produkt. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Denn wenn sich ein Produkt als fehlerhaft erweist, haben die Krankenkassen keine Möglichkeit, die betroffenen Versicherten zu informieren und auf die Mängel hinzuweisen. Das kann – zum Beispiel im Falle implantierter Defibrillatoren – dramatische Folgen haben: Patienten, die nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, können einen gravierenden Schaden erleiden oder sogar sterben.
Weitere Forderungen der AOK sind Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte, die Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern, die Entlastung der Versicherten von – oft unangemessen hohen – Kosten für Kopien von Behandlungsunterlagen und Klarstellungen zum Einsichtsrecht der Krankenkassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener im Zuge der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungs- und Pflegefehlern.
Auch bei Schäden durch Arzneimittel sieht die AOK-Gemeinschaft dringenden Handlungsbedarf. So hat der Gesetzgeber 2002 zwar das Arzneimittelgesetz novelliert und die Haftung neu geregelt, um Patienten bei gesundheitlichen Schädigungen den Kausalitätsnachweis zu erleichtern. „Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Hersteller der Arzneimittel auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Schadensersatzansprüche von Patienten grundsätzlich abwehren können“, kritisiert AOK-Vorstand Martin Litsch. „Dazu müssen sie lediglich auf eine andere mögliche Schadensursache wie etwa das fortgeschrittene Alter des geschädigten Patienten verweisen.“ Die AOK schlägt daher eine Änderung im Arzneimittelgesetz vor, mit der die Rechte der Patientinnen und Patienten gestärkt werden.
Versicherungspflicht für Ärzte
Bewegung in Sachen Patientenrechte gab es in dieser Legislaturperiode allein beim Thema Haftpflicht: Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) werden Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, sich gegen die aus ihrer Berufsausübung ergebenen Haftpflichtgefahren abzusichern. „Es ist gut, dass damit eine Kernforderung aus unserem ersten Patientenrechte-Positionspapier von 2019 zumindest im Ansatz erfüllt worden ist. Aber die neuen Regelungen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug“, so Litsch. „Auch Pflegekräfte oder Berufsgruppen, wie Osteopathen, müssen bei Fehlern entsprechend versichert sein.“ Zudem müssten die mit dem GVWG festgelegten Mindest-Versicherungssummen erhöht werden, um schwere Schädigungen der Patientinnen und Patienten zumindest finanziell abzusichern.
Insgesamt sollten aus Sicht der AOK-Gemeinschaft, Behandlungs- und Pflegefehler sowie kritische Ereignisse noch stärker für Lernprozesse genutzt werden. „Dazu braucht es einen optimierten Zugang zu Verdachts- und Schadensfällen und eine offene Fehlerkultur in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens“, fordert der AOK-Vorstand.
Vor diesem Hintergrund regt Paulenz Regelungen wie bei der Luftfahrt an: „Dort gibt es eine hervorragende Fehlerkultur. Ein ähnlich verpflichtendes Fehlermeldesystem bei Schäden am menschlichen Körper wäre gut.“
Das Positionspapier der AOK zur Weiterentwicklung der Patientenrechte steht zum Download unter www.aok-bv.de