Bayern

AOK zahlt innovative augenchirurgische Leistungen

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Um ihren Versicherten eine innovative augenchirurgische Versorgung zu bieten, hat die AOK Bayern zum 1. April einen Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC) geschlossen. Zu den neuen Leistungen gehört beispielsweise das sogenannte korneale Crosslinking - eine spezielle Behandlung mit UVA-Licht.

Mit der neuartigen Methode kann bei Versicherten, die unter einer zu geringen Hornhautstabilität (z.B. bei Keratokonus) leiden, das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt oder unter Umständen sogar aufgehalten werden. Für AOK-Versicherte, die am Vertrag teilnehmen, ist das Verfahren künftig kostenfrei.

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