Schutzimpfungen
Aufklärung bei Impfgegnern richtig dokumentieren
Im Rahmen einer Telefonaktion gaben fünf Impfspezialisten Antworten auf alle Fragen. Darin ging es etwa um die Impfung von Schwangeren und den Umgang mit Impfgegnern.
Veröffentlicht:
Impfung abgelehnt? Dies sollte gut dokumentiert werden (Symbolbild mit Fotomodellen).
© JackF / stock.adobe.com
Neu-Isenburg. Drei Stunden waren die Telefone der fünf Impf-Expert*innen freigeschaltet. Hier einige Beispiele von Fragen und Antworten im Rahmen der Telefonaktion vom 11. Mai. Die vollständige Liste mit 45 Fragen und Antworten gibt es hier >>>
Frage: Was ist der Grund, warum Schwangere erst im 2. Trimenon gegen Influenza geimpft werden sollen? In anderen Ländern, wie den USA, Frankreich, UK oder Spanien gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Trimester.
Antwort: Prinzipiell darf bei Gefahr von Frühgeburt oder anderen Komplikationen auch im 1. Trimenon gegen Influenza geimpft werden. Das 1. Trimenon ist die Zeit der Organbildung und -reifung. Auch wenn es kaum ein Risiko gibt, dass die Impfung in diese Prozesse eingreift, sollte berücksichtigt werden, dass die meisten Aborte im 1. Trimenon stattfinden. Wir sollten deshalb vermeiden, dass bei einem solchen Ereignis seitens der Mutter und der Familie eine Assoziation zwischen Abort und Impfung hergestellt wird, so ungerechtfertigt sie auch sein mag. Das könnte lebenslange Schuldgefühle auslösen.
Frage: Impfgegner wollen ihr Kind nicht impfen lassen. Trotz meiner eingehenden Aufklärung und Empfehlung lehnen sie Impfungen grundsätzlich ab. Wir dokumentiere ich meine Bemühungen? Auch, um später rechtlich sicher zu sein, sollte das Kind schwer an einer impfpräventablen Infektion erkranken.
Antwort: Aus der Dokumentation sollte hervorgehen, dass man ausführlich über die Erkrankung und die möglichen Folgen, bei potenziell tödlichen Erkrankungen bis hin zum möglichen Tod, aufgeklärt hat. Weiterhin sollte in der Akte eine Dauerdiagnose kodiert werden (Z-Diagnose: Impfung abgelehnt). Wer ganz sichergehen möchte, kann sich die Ablehnung auch von den Eltern unterschreiben lassen, zum Beispiel auf einem Impfaufklärungsbogen mit dem Feld „Ich willige nicht in die Impfung ein“ – dazu sind die Eltern aber nicht verpflichtet.
Frage: Ein neuer Patient ist Kantinen-Mitarbeiter und bisher nicht gegen Hepatitis A geimpft. Muss hier der Arbeitgeber die Impfung bezahlen? Rechne ich gegenüber dem Patienten wie bei einer Reise-Impfung ab und er bekommt das Geld von seinem Arbeitgeber wieder oder wie ist das korrekte Verfahren?
Antwort: Es handelt sich um eine Indikationsimpfung, für die die STIKO bestimmte Personenkreise auflistet, darunter Beschäftigte mit Abwasserkontakt, Küchen- und Reinigungskräfte oder medizinisches Personal. Idealerweise stellt der Betriebsarzt die Indikation und nimmt die Impfung vor, das ist abrechnungstechnisch unproblematisch. Hat das Unternehmen keinen Betriebsarzt oder die Person wünscht aus anderen Gründen die Impfung beim Hausarzt, sollte dies als individuelle Gesundheitsleistung erbracht werden. Diese Rechnung kann der Patient dann beim Arbeitgeber einreichen. (ner)
Das sind nur einige Beispiele von Fragen und Antworten im Rahmen der Telefonaktion vom 11. Mai: Zur vollständigen Liste mit 45 Fragen und Antworten
Die Telefonaktion erfolgte in Kooperation der „Ärzte Zeitung“ mit dem „Forum Impfen“ und wurde von GSK unterstützt.